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Lackiererei im Gefängnis in Brand gesetzt

Ein Mann aus Burgstädt stand wegen fahrlässiger Brandstiftung vor Gericht. Hat er geflext?

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© JVA

Von Helene Krause

Waldheim. Am Vormittag des 30. Januar 2018 wollten ein 64-jähriger und ein 62-jähriger Handwerker aus Burgstädt in der Lackiererei der Justizvollzugsanstalt (JVA) Waldheim ein Gestell montieren. Dabei stellten sie fest, dass der Montagegegenstand zu hoch war. Obwohl es wegen Brandgefahr verboten ist, im Raum mit offenem Feuer zu hantieren, entschlossen sie sich, die Aufhängung abzuschleifen. Sie griffen zu einem Trennschleifer.

Beim Flexen kam es zum Funkenflug. Filtermatten der Lüftung gerieten in Brand, die eine Wand entzündeten. Im Nu stand der Raum in Flammen. Der Sachschaden ist auf 133 108 Euro zu beziffern. Wegen des Vorfalls erhielten beide einen Strafbefehl. Gegen den ging der 64-jährige in Einspruch. Er sollte eine Geldbuße in Höhe von 3 375 Euro zahlen. Der Fall kam vors Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurde dem Burgstädter fahrlässige Brandstiftung.

„Ich habe nicht geflext“, sagt der Angeklagte. „Geschnitten hat nur der andere. Er ist Linkshänder. Der Trennschleifer war für Linkshänder ausgelegt. Wenn ich geflext hätte, hätte ich mir ins Gesicht geschnitten.“ Bei der polizeilichen Vernehmung hatte er noch angegeben, dass auch er geflext habe.

Als die beiden Handwerker das Gestell in den Brandraum trugen, standen alle Türen offen, sodass die Warnhinweise, nicht mit offenen Feuer zu hantieren, nicht zu sehen waren. Der Raum war zuvor von den Häftlingen völlig ausgeräumt worden. Allerdings hätten die Handwerker, als sie Wochen vorher zu Aufmaßarbeiten schon einmal in der Werkstatt waren, die Warnschilder sehen müssen. Eine Brandschutzbelehrung hatte nur der 62-jährige von einem Justizbediensteten erhalten. Er arbeitet öfter in der JVA. Den 64-jährigen hatte er nur mitgenommen, weil er bei den Arbeiten Hilfe brauchte. Er hätte seinen Kollegen über den Brandschutz belehren müssen.

Der 62-Jährige erinnert sich in der Verhandlung nicht mehr, ob der Angeklagte ebenfalls geflext hat. „Ich habe geflext“, sagt er. „Ich habe ihm etwas auf die Leiter gereicht. Da brannte schon die Wand.“ Mit dem Trennschleifer für Linkshänder hätte auch ein Rechtshänder flexen können.

Obwohl die Staatsanwaltschaft von der Schuld des nicht vorbestraften Angeklagten ausgeht und ihn zu einer Geldstrafe von 2 700 Euro verurteilt sehen will, spricht Richterin Marion Zöllner ihn frei. „Ich kann dem Angeklagten nicht zweifelsfrei nachweisen, dass auch er mit der Flex gearbeitet hat“, so ihre Begründung.