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Kuschelurteil für Intensiv-Schläger

Ein rassistischer Angriff auf einen Soldaten endet für den Täter mit großer Milde.

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© Archivbild: Rene Meinig

Von Alexander Schneider

Dresden. Ein Mann joggt auf der Franz-Liszt-Straße und wird aus einem Auto heraus vulgär angemacht. Der Grund: Der Jogger hat dunkle Haut. „Lauf, Neger, Lauf!“, tönt es aus dem Auto. Und „Scheiß-Neger!“ Der Jogger ist Jamil L., Hauptfeldwebel bei der Bundeswehr, im September 2016 gerade auf einem Lehrgang in Dresden. Mit seinem Handy, das der 39-Jährige in der Hand hielt, fotografiert L. das Auto für eine spätere Anzeige. Doch es kommt anders.

Mike S. (45) springt aus dem Auto, stellt sich vor den Jogger, er beleidigt wieder. Es wird gerangelt, dann schlägt S. mit der Faust dem Soldaten ins Gesicht. Am Mittwoch stand S. wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Dresden. Er war damals Wachmann bei Lidl am Bahnhof Neustadt. Dort soll er außerdem im April 2017 mit einem Kollegen einen Punker (25) zusammengeschlagen haben, der die beiden provoziert hatte. S. hat 13 Vorstrafen, immer wegen Gewaltdelikten, von Körperverletzung über Raub bis zum versuchten Mord. Zuletzt wurde er 2014 wegen mehrfacher Bedrohungen und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Dass S. überhaupt jahrelang als Türsteher arbeiten konnte, ist kaum nachzuvollziehen.

Seit einem knappen Jahr könne er aufgrund seiner Herzprobleme nicht mehr arbeiten, klagte S. nun. Das schwache Herz machen er und seine Verteidigerin auch dafür verantwortlich, dass S. sehr unter dem Schubser des Soldaten gelitten habe. Der Richterin machten sie klar, dass S. nur nicht habe fotografiert werden wollen. Und so kam es, dass der offensichtlich rassistische Angriff und die grundlosen Faustschläge im Lidl für S. sehr glimpflich enden. Er wird zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Staatsanwalt hatte 13 Monate ohne Bewährung gefordert.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels berichtete die SZ irrtümlich, S. sei 2014 als Türsteher der Dresdner Disko Musikpark verurteilt worden. Das ist falsch. Die letzte Verurteilung von S. stammt zwar vom November 2014. Im Musikpark-Fall wurde er jedoch freigesprochen. Rechtskräftig ist diese Entscheidung aber nicht, da die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist. Eine Entscheidung steht noch aus.