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Kritik an Streuobstwiesen auf dem Friedhof

Die Stadt schlägt in einem Konzept vor, Friedhofsflächen von Gärtnern nutzen zu lassen. Geht das überhaupt?

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Er ist Friedhofsplaner und setzt sich bundesweit für den Erhalt alter Grabanlagen ein. Als der Hamburger Andreas Morgenroth vom neuen Entwicklungskonzept für die Dresdner Friedhöfe erfährt, wird er stutzig. Streuobstwiesen und Kleingärten auf ehemaligen Urnenfeldern? Für den Experten problematisch, denn mit der Urnenbestattung ginge eine Belastung des Erdreiches mit Schwermetall einher. „Die Urnen selbst bestehen aus Bioplastik und sind abbaubar“, erklärt Morgenroth. Auf die Asche treffe das allerdings nicht zu. Wird die Urne nun im Boden zersetzt und öffnet sich, gelangt die Asche in die Erde.

Diese sei durch die Verbrennungsanlagen der Krematorien mit Schwermetallen belastet, so Morgenroth. Denn kleinste Metallpartikel der Öfen würden in der Totenasche landen. Tatsächlich lässt das Umweltbundesamt die Auswirkungen der Urnenbestattungen auf die Natur derzeit untersuchen. Im Herbst dieses Jahres sollen die Ergebnisse dazu vorgelegt werden.

Das städtische Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft erklärt indes auf SZ-Anfrage, dass die Umnutzungen in Streuobstwiesen und Kleingärten mit der bisherigen Nutzung vereinbar wären. „Bei drei Friedhöfen wird eine Umgestaltung von Friedhofsteilflächen zu Streuobstwiesen vorgeschlagen. Das umfasst insgesamt eine Fläche von 0,49 Hektar“, heißt es aus dem Amt. Bei zwei Friedhöfen handele es sich um Flächen am Rand der Anlagen, die für eine Erweiterung vorgesehen waren. Diese seien bisher noch nie mit Gräbern belegt gewesen. Auf dem dritten Friedhof gehe es um zwei Grabfelder ebenfalls am Rand, die bereits geschlossen und kaum noch belegt sind. Deren Nutzung sei aber ohnehin erst nach 2045 geplant. Dann werde selbstverständlich geprüft, ob dort Kontaminierungen vorliegen.

Kleingärten schlägt die Stadt auf zwei Friedhöfen vor. Auch dort haben sich noch nie Gräber befunden. Ob das Konzept aber überhaupt umgesetzt werde, obliege den Friedhofsträgern. (SZ/noa)