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Kriminelle Lehrerin will Kündigung anfechten

Der Prozess gegen Scarlett Z. ist überraschend nicht zu Ende gegangen. Ihr Verteidiger kritisiert nun das Verfahren.

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© dpa

Von Alexander Schneider

Das Landesamt für Schule und Bildung hat die Kündigung von Scarlett Z. bestätigt. Die 50-jährige Lehrerin, die zuletzt am Gymnasium Cotta tätig war, wurde im Dezember außerordentlich gefeuert (die SZ berichtete). Zu Einzelheiten machte die Behörde, die früher Bildungsagentur hieß, mit Verweis auf den Datenschutz keine Angaben. Die mehrfach einschlägig wegen Betruges vorbestrafte Lehrerin muss sich seit Anfang Dezember in weiteren Fällen vor dem Amtsgericht Dresden verantworten.

Ab Mitte 2013 saß die Pädagogin im Zusammenhang eines früheren Betrugsverfahrens knapp zehn Monate in Untersuchungshaft. Im November 2014 wurde sie in zweiter Instanz am Landgericht Dresden rechtskräftig wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zum Vergleich: Bei einer Haftstrafe ab einem Jahr verlieren Beamte automatisch Job und Pension. Warum sich die Bildungsagentur nicht schon damals von ihrer betrügerischen Angestellten getrennt hatte und die Frau weiter Schüler unterrichten ließ – dazu schweigt das Amt.

Rechtsanwalt Carsten Brunzel vertritt Scarlett Z. in dem Strafprozess vor dem Schöffengericht. Kurz vor Weihnachten machte er den Rauswurf seiner Mandantin im Prozess öffentlich. Seine Kanzlei werde auch die Kündigung anfechten. Die Behörde habe den überraschenden Rauswurf mit „Presseartikeln“ begründet, nach denen Z. gestanden habe. Z. hatte einen Teil der Vorwürfe objektiv eingeräumt, so Brunzel.

Laut Anklage soll Z. zwischen 2011 und 2013, während sie krankgeschrieben war, für private Bildungsinstitute gearbeitet haben und so knapp 7 000 Euro zu viel von der Krankenkasse kassiert haben. Darüber hinaus soll sie Stromrechnungen nicht gezahlt und Lastschriftbetrügereien begangen haben.

Brunzel kritisiert, dass diese Anklage der Staatsanwaltschaft aus Verärgerung darüber erhoben worden sei, dass Z. 2014 im Berufungsprozess noch einmal Bewährung bekommen habe. Denn alle „neuen“ Vorwürfe liegen weit vor der letzten Verurteilung. Darüber hinaus sei der AOK kein Schaden entstanden. Es gebe weder einen Aufhebungs- noch einen Rückforderungsbescheid. Selbst wenn Z. das Geld zurückzahlen wollte, wäre es nicht möglich.

Am Freitag sollte eine AOK-Mitarbeiterin vernommen werden, doch die Frau war krank. Der Prozess wird daher Anfang Februar fortgesetzt.