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Kraftwerk-Türsteher freigesprochen

Ein Partygast, der keinen Eintritt zahlte, behauptet, ein Wachmann habe ihn geschlagen.

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© Fabian Schröder

Von Alexander Schneider

Was tun, wenn Party-Gäste, denen der Eintritt verwehrt wurde, sich doch überraschend auf den Tanzflächen im Kraftwerk Mitte tummeln? Dann kommt die Security und komplimentiert die Leute hinaus. So erging es auch einem 22-jährigen Asylbewerber im November 2017. Er sagt, er sei vor der Disko von einem Türsteher gewürgt und ins Gesicht geschlagen worden. Noch mit blutverschmierter Nase fuhr er sofort im Taxi zum Polizeirevier.

Nun stand ein 36-jähriger Türsteher wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Dresden – knapp zwei Meter groß, Berge von Muskeln, er sei 22 Jahre Schwergewichtsboxer, wie er sagte. Der Hüne war überrascht, als er nun den Geschädigten sah. In seiner Polizeivernehmung sei er von einem anderen Opfer ausgegangen, weil es an jenem Abend vor dem Kraftwerk auch eine „Massenschlägerei“ gegeben habe. Dieser Geschädigte jedoch sei von Bekannten über eine Brandschutztür in die Disko gelassen worden. Das wisse er genau. Das sei vor einem Jahr häufig vorgekommen. „Wir können nicht an allen Türen stehen.“ Er habe den Gast nicht geschlagen. Sein Verteidiger Frank Hannig merkte an, hätte sein Mandant tatsächlich zugeschlagen, hätte das Opfer ganz anders ausgesehen.

Der Geschädigte verwickelte sich in Widersprüche und gab eine andere Beschreibung des Schlägers ab. Er gab zu, sich den Zugang erschlichen zu haben, weil sein Asylbewerberausweis nicht akzeptiert worden sei. Ein zweiter Türsteher, ebenfalls ein Muskelberg, behauptete als Zeuge, in jener Nacht habe es vor dem Kraftwerk Mitte gar keine Schlägerei gegeben, so sei es in den Berichten verzeichnet.

Das Gericht glaubte dem Angeklagten und sprach den Mann frei, wie von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert.