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Konto verheimlicht – Anklage

Ein pensionierter Zollbeamter hatte Schulden. Er erklärte sich zahlungsunfähig. Nun stand der Mann in Dipps vor Gericht.

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© Symbolbild/SZ

Von Stephan Klingbeil

Wilsdruff/ Dippoldiswalde. Die Gläubiger hätten ihm Druck gemacht. Rund 85 000 Euro an Schulden soll der pensionierte Zollbeamte aus Wilsdruff angehäuft haben. Dann traf der 70-jährige Deutsche im Februar 2016 eine verhängnisvolle Entscheidung. Wofür er sich nun am Amtsgericht Dippoldiswalde verantworten musste. Falsche Versicherung an Eides statt wurde ihm zur Last gelegt.

Vor etwa zweieinhalb Jahren soll sich der Mann für zahlungsunfähig erklärt haben. Gegenüber dem Gerichtsvollzieher legte er seine Vermögenswerte offen. Auch alle Bankkonten, über die er seine Geldangelegenheiten regelt, sollte er angeben. Dazu war eine Erklärung zu unterschreiben.

Doch bei diesem Offenbarungseid soll der Wilsdruffer nicht die ganze Wahrheit gesagt haben. Bewusst habe er ein Konto, das auf den Namen seines Enkels angemeldet war, verschwiegen. „Das stimmt“, bestätigte der Ex-Zollbeamte den Vorwurf vor Gericht. „Ich hätte nie gedacht, dass ich mal die Seiten wechseln würde, wusste mir damals aber nicht anders zu helfen, denn ich brauchte ein Konto, um meine Arzt- und Medikamentenrechnungen zu bezahlen.“ Als Beamter müsse er in Vorkasse gehen. Aufgrund seiner Erkrankung wurden dabei vierstellige Summen transferiert.

Laut Gericht wurden über das verheimlichte Konto aber noch etliche andere Zahlungen abgewickelt. Das ergab eine Prüfung der Staatsanwaltschaft bei der Bank. Ja, er habe das Konto auch genutzt für alltägliche Dinge, gab der Angeklagte auf Nachfrage der Richterin zu. Dass er das Konto bei seiner eidesstattlichen Erklärung verschwiegen hatte, flog auf, als eine Apotheke Ende 2017 einen Vollstreckungsbescheid gegen ihn erwirkte. Dabei ging es um offene Zahlungen über 4 300 Euro.

Wieso aber hatte der 70-Jährige trotz seiner Pension von etwa 1 700 Euro überhaupt Schulden? Er sei mit seiner Pension gut klargekommen. Doch immer wieder kamen Gläubiger zu ihm. Seine Tochter, die weggezogen war und sich womöglich in den falschen Mann verliebt hätte, verschuldete sich. Sie habe dann mehrmals die Adresse ihres Vaters genannt, der für die Zahlungsaufforderungen hätte aufkommen müssen. Um den Zahlungsforderungen 2016 zu entgehen, erklärte er sich für zahlungsunfähig. Doch jenes Konto seines Enkels verheimlichte er.Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe über 2 700 Euro (90 Tagessätze à 30 Euro).