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Restaurantleiter wird abgeschoben

Trotz festem Job muss der Tunesier Bechir Arafet Deutschland verlassen. Doch es gibt eine Chance auf eine Rückkehr.

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© Sven Ellger

Julia Vollmer

Dresden. Monatelang hat er gewartet und gezittert. Am späten Freitagnachmittag stand die Entscheidung fest: Die sächsische Härtefallkommission stimmt für die Abschiebung von Bechir Arafet. Der tunesische Restaurantleiter des Enchilada, den alle Bibo nennen, muss Deutschland verlassen. Das bestätigt Christian von Canal. Der Gastronom ist sein Chef und guter Freund.

Zu den Gründen wollte sich kein Kommissionsmitglied äußern. Neun Mitglieder hat die Härtefallkommission, die einmal im Monat tagt. Neben Geert Mackenroth (CDU), dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, auch Vertreter der Kirchen, des Flüchtlingsrats und ein Mitarbeiter von Integrationsministerin Petra Köpping (SPD).

Sowohl Arafet als auch sein Chef beteuern, alles getan und alle Unterlagen eingereicht zu haben. Ob das so ist, bleibt offen. Denn zum Fall Bechir Arafet und zur Entscheidung der Härtefallkommission wollen sich weder die zuständige Ausländerbehörde noch die Landesdirektion Sachsen (LDS) äußern. Das sei ein Einzelfall, aus Datenschutzgründen könne dieser nicht kommentiert werden.

Wie es jetzt weiter geht, soll sich bei einem Termin in der kommenden Woche in der Landesdirektion klären. Bis zum 9. März gilt seine Duldung. „Eine Option ist die freiwillige Ausreise nach Tunesien. Dort kann er ein Visum für Deutschland beantragen“, so Canal. Ob das genehmigt wird, ist unklar. Reist er nicht freiwillig aus, droht ihm die Abschiebung.

Geschlafen hat Bechir Arafet in der Nacht zu Freitag gar nicht. Dem Tag, an dem über sein weiteres Leben entschieden wurde. Er wird gehen müssen. Obwohl er hier in Dresden seit sechs Jahren als Restaurantleiter des Enchilada auf der Wilsdruffer Straße arbeitet. Und obwohl sein Herz an Dresden und vor allem an seiner Verlobten Lisa hängt. „Es fühlte sich seltsam an, ich konnte ja gar nichts planen, weil ich nicht wusste, wie es weiter geht“, erzählt der 29-Jährige von den vergangenen Wochen. Gab es denn vor dem Termin bei der Härtefallkommission Gespräche mit den Behörden, wie es nach der Entscheidung für ihn weitergeht? Nein, sagt er, die gab es nicht. Alles, was er weiß: Seine Duldung, war am 4. Januar abgelaufen.

Im Dienstplan des mexikanischen Restaurants Enchilada für März stand er immer drin. Sein Chef, hat ihn fest eingeplant. „Ich kann und will auf Bechir nicht verzichten“, sagt er. Zum einen, weil er ihn schätzt. Zum anderen, weil Canal genau die gleichen Sorgen hat, wie viele alle anderen Gastronomen in der Stadt. Ihm fehlen die Leute: Er findet kaum noch Kellner und Köche. „Ich habe in den vergangenen Wochen zu Bibos Fall so viele Briefe und Mails bekommen, viele Nachrichten von anderen Gastronomen, die die Lage auf dem Arbeitsmarkt hier kennen“, erzählt Canal.

Bis zu diesem 4. Januar, als der Brief mit der abgelaufenen Duldung im Briefkasten lag, verlief Bechir Arafets Leben in den vergangenen sechs Jahren in relativ ruhigen Bahnen. Er ging zur Arbeit, hatte sich vom Kellner zum Restaurantleiter hochgearbeitet. Seine Freizeit verbrachte er mit seiner Freundin Lisa und seinen Freunden. Was ihn von allen anderen unterschied: Er durfte Dresden nicht verlassen. Als Tourist mit seiner damaligen Frau – einer Deutschen – eingereist, hatte er jahrelang nur eine Duldung, erzählt er. Denn die Ehe zerbrach, bevor er eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhielt. Er hangelte sich seitdem von Duldung zu Duldung, die immer nur für sechs Monate ausgestellt wurde. Dresden und Deutschland verlassen durfte er nicht. „Ich war nie im Urlaub“, sagt er. In Tunesien war Bechir Arafet schon viele Jahre nicht mehr. „Ich würde da gar nicht mehr klarkommen“, sagt er. Aufgewachsen ist er in einem SOS-Kinderdorf in der Nähe der Hauptstadt Tunis. Seine Eltern kennt er nicht. Nach der Schule absolvierte er eine Ausbildung zum Tourismusfachmann in Tunesien.

Dorthin muss Bechir Arafet jetzt zurück. Er hofft, dass er schnell wieder zurück nach Dresden kommen kann.