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Kirche wehrt sich gegen heimlichen Telefonmitschnitt

Eine unbekannte Frau wettert am Telefon gegen einen Flüchtlingsgottesdienst in der Dresdner Martin-Luther-Kirche. Das Gespräch landet im Internet.

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© Christian Juppe/Screenshot: SZ

Von Sandro Rahrisch

Eigentlich hatte sich Pfarrer Eckehard Möller klar ausgedrückt. Nein, man habe die Martin-Luther-Kirche nicht Muslimen überlassen. Das Video, das seit mehr als einer Woche durch das Internet geistert, zeige geflüchtete Christen aus Eritrea, die regelmäßig Gottesdienste in der Neustädter Kirche feierten. Die Behauptung, es würde sich um islamische Gebetsgesänge handeln, sei falsch. „Ein Irrtum“, so Möller. Für den Pfarrer hatte sich das Thema damit erledigt. Selbst auf eine Anzeige gegen die Hobbyfilmerin, die mit laufender Handykamera in das Gotteshaus eindrang, will die evangelische Kirche verzichten. Nun allerdings wird die Falschmeldung wohl doch noch ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Nur einen Tag nach der Richtigstellung klingelte beim Kirchspiel Dresden-Neustadt das Telefon. Am anderen Ende meldete sich eine unbekannte Anruferin, die in sauberem Deutsch erklärte, sie wäre ebenfalls orthodox und kenne Gesänge, wie sie im Video zu hören sind, nicht. „Das hat nichts mit Christentum zu tun, was da abgelaufen ist“, behauptet sie. Es würde keinen orthodoxen Kirchendienst geben, der so ablaufe. „Das ist eine Unverschämtheit.“

Das Gespräch wurde nicht nur ohne Zustimmung der Kirchen-Mitarbeiterin mitgeschnitten, sondern auch auf Facebook veröffentlicht. Hochgeladen wurde es über ein Profil, das den Namen der ehemaligen AfD-Frau Madeleine Feige trägt. Sie hat sich in der Vergangenheit bei den rechtsextremen Wellenlängen-Initiativen engagiert.

Die Kirche hat der SZ am Donnerstag bestätigt, dass die Aufzeichnung echt ist. Einverstanden sei man aber nicht. „Es ist eine Selbstverständlichkeit zu fragen, ob man ein Telefongespräch mitschneiden darf“, sagte Mira Körlin, Sprecherin der evangelischen Kirche Dresden. Die Kirche habe sich entschlossen, Anzeige zu erstatten. Infrage kommt ein Verstoß gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz des Wortes. Demnach ist es nicht nur verboten, nichtöffentliche Gespräche aufzunehmen, sondern auch zu veröffentlichen. Das würde die Anruferin betreffen und möglicherweise auch die Person, die es verbreitet hat. Das Strafrecht sieht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor.

Den Behauptungen der unbekannten Anruferin widerspricht Körlin. Es handele sich definitiv um Christen aus Eritrea, die Gottesdienst feierten.