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„King Abode“ wieder frei

Am Sonntag hatte die Polizei den 22-jährigen in Kamenz festgenommen. Eigentlich sollte er für 40 Tage ins Gefängnis.

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© Marion Doering

Bautzen. Ein 22-jähriger Libyer, der sich selbst King Abode nennt, ist wieder auf freiem Fuß. Das bestätigte die Polizeidirektion Görlitz am Dienstag auf Anfrage der SZ. Die Hintergründe der Entscheidung sind allerdings noch unklar. Der Asylbewerber gilt als Intensivtäter. In der vergangenen Woche hatte ihn das Amtsgericht Dresden zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Laut Anklage hatte der Libyer einen Fahrgast in der Regionalbahn von Dresden nach Bautzen beleidigt, bedroht und in den Arm gebissen. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, blieb er aber zunächst in Freiheit.

Am Sonntag hatte der junge Mann dann erneut Ärger mit der Polizei. Diese durchsuchte das Flüchtlingsheim in Kamenz, in dem der 22-Jährige lebt. Die Beamten suchten nach einem Handy, das dieser geraubt haben soll. Das Handy fanden die Polizisten zwar nicht, bei der Überprüfung der Personalien fiel jedoch auf, dass gegen den Libyer ein Vollstreckungshaftbefehl besteht. Er war von der Polizei im September 2017 in der Dresdner Neustadt im Besitz von Cannabis erwischt worden. Ein Gericht hatte eine Geldstrafe von rund 550 Euro verhängt. Weil der Asylbewerber nicht zahlte, wurde er am Sonntag festgenommen. Laut Presseinformation der Polizei von Montag sollte er eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Warum es dazu nicht kam, ist noch unklar.

Darüber hinaus sind am Bautzener Amtsgericht noch mehrere Strafsachen anhängig. Die Vorwürfe lauten Diebstahl, Drogenbesitz, Körperverletzung, Sachbeschädigungen, Beleidigungen und – im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen auf dem Kornmarkt von 2016 – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Eine große Hauptverhandlung, in der mehrere Strafsachen zusammengefasst werden sollen, ist geplant. Ein Termin dafür steht aber noch nicht fest.

Die Stadt Bautzen erließ zudem Ende vergangener Woche ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot für das gesamte Stadtgebiet. Die Verwaltung begründet ihre Entscheidung mit der „außergewöhnlichen Häufung von strafbaren Handlungen in einem kurzen Zeitraum“. Es handelt sich bereits um das zweite Aufenthaltsverbot gegen den Asylsuchenden. Im August 2017 hatte die Stadt schon einmal zu diesem Mittel gegriffen. (SZ)