Merken

Freizügigkeit beendet

Ab Ostersonntag dürfen sich Flüchtlinge in Sachsen ihren Wohnsitz nicht mehr aussuchen. Der Landkreis sieht das lockerer.

Teilen
Folgen
© Symbolbild/dpa

Von Franz Werfel

Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge. Als achtes Bundesland hat sich Sachsen dazu entschlossen, für anerkannte Flüchtlinge eine Wohnsitzauflage zu erlassen. Sie tritt am 1. April in Kraft und besagt, dass auch Menschen mit einem Flüchtlingsstatus bis zu drei Jahre lang nicht selbst entscheiden können, wo genau in Sachsen sie wohnen wollen. Bisher hatte der Bund geregelt, dass Asylbewerber drei Jahre lang in dem Bundesland wohnen bleiben müssen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Hintergrund der neuen Regelung ist, dass sie bisher oft in die großen Städte wie Dresden, Leipzig und Chemnitz gezogen sind. Diese Städte müssen einen entsprechend höheren Aufwand betreiben. Freiberg hat bereits gefordert, dass ihr künftig keine neuen Flüchtlinge mehr zugewiesen werden, da es diese Mehrbelastung nicht mehr länger schultern könne.

Die neue Regelung ermöglicht es darüber hinaus erstmals den Landratsämtern, auch innerhalb eines Landkreises eine Wohnsitzauflage zu verhängen. Doch so weit wird es im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wohl nicht kommen. Kati Hille (CDU), die für Asylfragen zuständige Beigeordnete im Landratsamt, sagte kürzlich im Sozialausschuss: „Wir haben nicht vor, im Landkreis eine gemeindescharfe Wohnsitzauflage zu erlassen.“ Ausnahmeregelungen für die Wohnsitzpflicht, etwa wenn ein anerkannter Flüchtling in einer anderen Stadt oder einem Landkreis eine Ausbildung oder eine Arbeit aufnehmen möchte, solle es aber weiterhin geben. Ende September lebten 23 555 anerkannte Asylbewerber in Sachsen. Fast zwei Drittel von ihnen – mehr als 13 200 – wohnten in den drei Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig. In den Landkreisen Bautzen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge leben mit je unter drei Prozent die wenigsten anerkannten Asylbewerber im Freistaat. Das zeigt: Mit großem Abstand sind die Großstädte bevorzugter Wohnort. Mit einer Auflage könnte eine gleichmäßigere Verteilung erreicht werden. Eine aktuelle Studie zur Wohnsitzauflage hinterfragt jedoch ihre Wirkung.