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Kappus-Gruppe wechselt Insolvenzverfahren

Das Gericht hat die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben. Das soll die Sanierungsaussichten für den Seifenhersteller verbessern.

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© Lutz Weidler

Offenbach/Riesa. Der Seifenhersteller Kappus-Gruppe ist in das Regelinsolvenzverfahren gewechselt. Nach entsprechenden Anträgen der Geschäftsführung hat das Insolvenzgericht Offenbach für alle betroffenen Gesellschaften die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und den bisherigen Sachwalter Franz-Ludwig Danko zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

„Der formale Wechsel der Verfahrensart war ein notwendiger Schritt, um die Fortführungs- und Sanierungsaussichten der Kappus-Gruppe zu erhalten“, sagt Danko zur Entscheidung der Geschäftsführung. Um den Geschäftsbetrieb weiter fortzuführen, sei die Unternehmensgruppe auf eine Zwischenfinanzierung angewiesen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter könne Danko mit gerichtlichen Ermächtigungen sogenannte Massekredite aufnehmen, was dem Unternehmen im Rahmen der Eigenverwaltung nicht so ohne Weiteres möglich gewesen wäre.

Danko will die bereits laufenden Verhandlungen mit möglichen Geldgebern mit Hochdruck fortsetzen und dabei eng mit der Geschäftsführung zusammenarbeiten. „Als Unternehmens-Externer ist man unbelastet von der Vergangenheit und eventuellen Befindlichkeiten“, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter. „Gerade in schwierigen Verhandlungen kann das ein wichtiger Faktor sein.“ Die Produktion laufe unterdessen an allen Standorten weiter, alle Mitarbeiter bekämen auch weiterhin ihre Löhne und Gehälter über das Insolvenzgeld.

Das Unternehmen habe seit dem Insolvenzantrag wichtige Sanierungsfortschritte gemacht: So hatte die Geschäftsführung etwa in Verhandlungen mit Kunden wichtige Preiserhöhungen durchgesetzt, um auskömmlicher produzieren zu können. „Das Unternehmen ist operativ auf einem guten Weg. Entscheidend ist, dass wir jetzt die finanziellen Rahmenbedingungen schaffen, um diesen Weg fortzusetzen.“ Die Kappus-Gruppe hatte Ende September einen Insolvenzantrag – zunächst in Eigenverwaltung – gestellt, dem das zuständige Amtsgericht zugestimmt hatte. Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung voll in der Verantwortung und steuert das Unternehmen selbstständig durch die Sanierung.

Statt eines Insolvenzverwalters setzt das Gericht in dieser Verfahrensart einen sogenannten Sachwalter ein, der die Geschäftsführung im Hintergrund überwacht, etwa vergleichbar mit einem Aufsichtsrat. Das Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen ihre Probleme rechtzeitig erkennen und ausreichend Spielraum für eine Lösung besteht. Beides sei bei der Kappus-Gruppe der Fall. Am Standort Riesa beschäftigt Kappus 73 Mitarbeiter. (SZ)