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Jetzt wird bereinigt

Grund und Boden sowie die darauf stehenden Gebäude sollen denselben Besitzer haben. Daher verkauft die Stadt Grundstücke.

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© Symbolfoto: André Braun

Von Heike Heisig

Roßwein/Striegistal. Die Stadträte von Roßwein haben jetzt in gleich zwei Fällen mit dem sogenannten Sachenrechtsbereinigungsgesetz zu tun. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich ein nachvollziehbarer Ansatz: Grund und Boden sowie die Bebauung sollen nicht mehr unterschiedliche, sondern nur noch einen Eigentümer haben. Das erleichtert vieles.

Um beides zusammenzuführen, wird die Stadt Roßwein zwei Grundstücke verkaufen. Eines befindet sich in der Ortslage Otzdorf. Dort hat ein Littdorfer ein Grundstück gekauft. Auch per Luftbild konnte er nachweisen, dass sein Grundstück von einem städtischen Flurstück tangiert wird. Wie das historisch entstanden ist, ist nach Angaben der Liegenschaftsbearbeiterin im Rathaus nicht mehr nachvollziehbar.

Die Räte hatten nichts dagegen, dass der neue Eigentümer des Vierseithofes das noch kommunale Flurstück dazubekommen soll, damit alles in einer Hand ist. Betroffen ist eine 254 Quadratmeter große Fläche, die laut Bodenrichtwert für Wohnbebauung in Otzdorf elf Euro pro Quadratmeter wert ist. Somit bekommt die Stadt Roßwein einen Kaufpreis von knapp 2 800 Euro überwiesen. Die mit dem Vertrag und dessen Vollzug verbundenen Kosten muss der Käufer zahlen.

Ganz ähnlich sieht es bei einem zweiten Verkauf aus. Diesmal betrifft es ein Stück ungenutzte Grünfläche hinter der Bergturnhalle. Das Grundstück befindet sich laut Verwaltung sogar außerhalb der Gemarkungsgrenze Roßweins. Weshalb es der Stadt und nicht der Gemeinde Striegistal, auf deren Gemarkung es liegt, zugeordnet worden ist, lässt sich ebenso nicht mehr nachvollziehen. Fakt ist, dass es eine Vermögenszuordnung, datiert auf den 9. März 2013, gibt. Nach der ist die Stadt Roßwein als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Vordem war es das Volk und in dessen Rechtsträgerschaft der Rat der Stadt Roßwein.

Das betreffende Grundstück ist 682 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert dort ist der für Grünflächen. Er liegt bei 52 Cent pro Quadratmeter, woraus sich ein Kaufpreis von 355 Euro ergibt. Sollte die Gemeinde Striegistal die Fläche zu einem höheren Preis weiterverkaufen, muss sie den Mehrerlös an Roßwein abtreten.