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Hohe Geldstrafe für Ladendiebin

Eine 37-jährige Frau aus Leisnig stand wegen Diebstahls und wegen des Fahrens ohne Führerschein vor Gericht. Nicht zum ersten Mal.

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© Peter Steffen/dpa

Von Helene Krause

Döbeln/ Leisnig. Es ist nicht das erste Mal, dass die 37-jährige Frau aus Leisnig vor Gericht steht. Mehrfach schon wurde sie wegen Diebstahls und des Fahrens ohne Führerschein belangt. Auch in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Döbeln wirft man ihr diese Taten vor.

So soll sie am Abend des 23. Dezember 2017 im Aldimarkt an der Colditzer Straße in Leisnig eine Flasche Scotch für 20 Euro und eine Laufjacke für acht Euro gestohlen haben. Die Waren versteckte sie im Kinderwagen und schleuste sie so an der Kasse vorbei. Am Mittag des 18. August 2017 soll sie bei Marktkauf in Döbeln Lebensmittel, eine Kette und Dartpfeile im Gesamtwert von 52 Euro entwendet haben. Die steckte sie in einen Rucksack, der an dem Kinderwagen hing. Dann passierte sie die Kasse.

Außerdem wurde sie am 3. Februar 2018 im Stadtgebiet von Leisnig ohne Führerschein aufgegriffen, dafür aber mit Crystal im Blut. Einer Polizeistreife war ihr Mitsubishi Carisma aufgefallen. Sie unterzogen das Fahrzeug einer Kontrolle und erfuhren, dass die Fahrerin nicht nur keinen Führerschein hatte, sondern wegen mehrerer Delikte auch polizeibekannt war. Eine im Krankenhaus Leisnig durchgeführte Blutprobe ergab 162 Nanogramm Amphetamin.

Die Taten gesteht die Angeklagte. Die Diebstähle will sie nur begangen haben, weil sie und ihre zweijährige Tochter von 125 Euro Kindergeld im Monat leben mussten. „Ich habe kein Hartz IV erhalten“, schildert sie. Darauf erwidert Richter Janko Ehrlich: „Wenn man kein Geld hat, muss man keine alkoholischen Getränke stehlen und auch keine Laufjacke.“ Das Diebesgut wurde zurückgegeben. Die Waren konnten weiterverkauft werden. Ein Schaden entstand deshalb nicht.

Ohne Führerschein, aber mit Drogen

Mit dem Auto fuhr die Angeklagte angeblich nur, weil sie tanken musste. „Ich musste meine Kinder in Hainichen holen. Sonst fährt das Auto ein anderer“, sagte die Angeklagte, die außer der zweijährigen Tochter noch weitere Kinder hat. Die leben nicht bei ihr. Der Führerschein war ihr entzogen worden, weil sie erwischt wurde, als sie unter Drogen mit dem Auto unterwegs war. Dass in ihrem Blut zur Tatzeit Crystal nachgewiesen wurde, erklärt sie damit, dass sie hätte starke Schmerzmittel einnehmen müssen. „Ich nehme keine Drogen“, so die Beschuldigte. Doch das lässt Richter Ehrlich nicht gelten. „Bei Schmerztabletten gibt es keinen Nachweis für Crystal“, so der Richter. Er verurteilt die Beschuldigte wegen Diebstahls in zwei Fällen und wegen des Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe in Höhe von 1 110 Euro. Des Weiteren darf ihr für ein Jahr und drei Monate keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte die Angeklagte die Geldstrafe nicht bezahlen können, muss sie die Strafe 110 Tage im Gefängnis absitzen.