Sonnenschein satt und Temperaturen über 30 Grad – der Super-Sommer kennt viele Rekorde und noch mehr Helden. Während andere die Sonne am Wasser und im Schatten genießen, arbeiten sie, damit das Leben weiter geht. Wann Angestellte vor zu hoher Hitze geschützt werden müssen, regeln Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung. Je nach Temperatur am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber etwas tun, sagt Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bei 26 Grad wird dem Arbeitgeber empfohlen, etwas gegen die Hitze am Arbeitsplatz zu tun. Ab 30 Grad ist er verpflichtet zu handeln. „Es ist ihm aber freigestellt, was er tut“, so Bux. Ab 35 Grad heißt es: Die Arbeitsstätte ist als solche nicht geeignet. Der Angestellte muss einen anderen Raum oder eine Klimaanlage bekommen. Der Arbeitgeber kann Jalousien anbringen oder ausreichend Getränke bereitstellen. Auch ein Lockern der Kleidungsvorschriften ist denkbar oder eine flexiblere Arbeitszeit. „Wer kürzer auf Arbeit ist, muss das aber nacharbeiten“, so Bux. „Es gibt kein Recht auf Hitzefrei.“ Der Arbeitnehmer muss sein Verhalten der Hitze anpassen. Bei Außenarbeiten wie auf einer Baustelle gilt: „Hier muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, dass keiner umkippt“, sagt Bux. Er kann anordnen, schon ab 6 Uhr zu arbeiten, um die größte Nachmittagshitze zu vermeiden. Er kann Sonnencreme bereitstellen oder Sonnenschirme installieren. Für Arbeit bei 37 bis 45 Grad gibt es Regelungen der Berufsgenossenschaften. Hält sich der Chef nicht an die Vorgaben, drohen Geldstrafen. Für zu hohe Raumtemperaturen ohne Gegenmaßnahmen kann die Gewerbeaufsicht 1 000 Euro Bußgeld kassieren. Noch teurer wird es, wenn es wegen der Hitze am Arbeitsplatz zu Gesundheitsschäden kommt. Dann muss der Chef unter Umständen Schadensersatz zahlen. (SZ/win)
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