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Hausverwalter wirtschaftet in die eigene Tasche

Ein 56-jähriger Döbelner steht wegen Betrugs in 32 Fällen und wegen Untreue vor Gericht. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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Von Helene Krause

Der 56-jährige Inhaber eines Döbelner Immobilienbüros war der Verwalter mehrerer Grundstücke eines slowakischen Staatsbürgers, der in der Schweiz lebt. In dieser Funktion hatte er seit 2012 die Vollmacht, alle Bankgeschäfte bei der V+R-Bank Mittelsachsen für die Grundstücke vorzunehmen. In dieser Funktion soll er eine Maklerprovision, die fünf Prozent betragen hätte, auf zehn Prozent erhöht haben, um sich fünf Prozent in die eigene Tasche zu stecken. Der Geschädigte wurde dadurch um mehr als 49 000 Euro geprellt. Wegen des Vorfalls und wegen weiterer Taten steht der 56-jährige jetzt vorm Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wird ihm Betrug in 31 Fällen sowie Untreue und Betrug in einem Fall.

So soll der Angeklagte in 18 Fällen Handwerkerrechnungen eingereicht haben, bei denen er höhere Beträge überwies. Dem Geschädigten entstand ein Schaden von rund 28 000 Euro. Des Weiteren soll er seine Verwalterprovision in Höhe von 214 Euro auf 700 Euro pro Monat erhöht haben. Dadurch entstand ein Schaden von 1 500 Euro. Außerdem soll er sich vom Konto des Geschädigten einen Privatkredit in Höhe von 15 000 Euro gegeben haben.

Der Geschädigte wollte in Deutschland ins Immobiliengeschäft einsteigen. Über einen Bekannten, der für das Opfer eine Immobilie an der Oschatzer Straße in Döbeln verwaltet, lernten sie sich 2011 kennen. Der Beschuldigte vermittelte dem Opfer mehrere Immobilien. Er kümmerte sich um die Kreditvergabe und, wie er sagt, auch um die Objekte. In der Verhandlung redet er um den heißen Brei. „Ich bin zu den Immobilien gefahren, wenn etwas kaputt war, und habe es reparieren lassen“, sagt er. Deshalb habe er auch die Handwerkerrechnungen höher eingereicht. Wie die höheren Beträge zustande kommen, dafür hat er keine Erklärung. Zur Provisionserhöhung im Maklerbereich sagt er, dass er seine Arbeit sofort eingestellt hätte, wenn er die höhere Provision nicht erhalten hätte. Schließlich habe er sich um den Kredit und um alles andere gekümmert. „Ich bin nicht geldgierig“, betont er in der Verhandlung immer wieder. Die Maklerprovision will er erhöht haben, weil bei einem Kauf ein weiteres Maklerbüro involviert gewesen wäre und weil die kreditgebende Bank nicht zwei Provisionsangaben im Kreditvertrag akzeptiert hätte. Die 15 000 Euro, die er vom Konto des Opfers auf sein eigenes überwies, will er dem Geschädigten zuvor in bar gegeben haben. „Sie waren für eine Uhr“, sagt er. Er und das Opfer sammeln angeblich Uhren. Der Geschädigte sollte ihm eine Uhr aus Fernost mitbringen.

Kreditvertrag bringt Betrug ans Licht

Doch das dementiert das Opfer genauso, wie er alle anderen Erklärungen des Beschuldigten. „Ich habe ihm eine Uhr mitgebracht“, sagt der Geschädigte. „Die kostete 8 000 Euro. Geld hat er mir dafür nie in bar gegeben.“ Die Bankvollmacht hat er dem Angeklagten ausgestellt, weil der die Grundstücke, die sich in Döbern, Döbeln, Holzhau, Bad Sülza und Limbach-Oberfrohna befinden, vermieten sollte. Dafür stand dem Beschuldigten eine bestimmte Summe zur Verfügung. Eine Aufwandsentschädigung hätte er extra gezahlt.

Aufgefallen war dem Opfer der Betrug, als er den Kreditvertrag für das Objekt in Limbach-Oberfrohna sah. Dort standen zehn Prozent Maklerprovision. Im Exposé waren aber nur fünf Prozent angegeben. Der Geschädigte ging der Sache nach und kam auch den anderen Betrügereien auf die Spur. Er erstattete Anzeige.