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Hausbesitzer will sich Weg nicht zerfahren lassen

In einem Grundstücksstreit in Lichtenhain ist kein Ende in Sicht. Der klagende Eigentümer will offenbar auch nicht einlenken.

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© Dirk Zschiedrich

Von Anja Weber

Lichtenhain. An der Hinteren Dorfstraße im Sebnitzer Ortsteil Lichtenhain ist ein Grundstücksstreit entbrannt. Ein Stück des öffentlich gewidmeten Weges verläuft über privates Land. Das beansprucht der Eigentümer für sich. Und greift zu harten Methoden. Jetzt spricht er in der SZ dazu.

Die Hintergründe des Grundstücksstreites

Die „Hintere Dorfstraße“ in Lichtenhain wird von der Stadt Sebnitz als beschränkt-öffentlicher Weg bezeichnet und verläuft quer über das betreffende Privatgrundstück. Der Eigentümer lässt derzeit durch das Verwaltungsgericht prüfen, ob die Eintragung in das Bestandsverzeichnis für öffentliche Wege rechtmäßig erfolgte. Er denkt, die Eintragung ist nicht rechtmäßig. Für Anwohner gibt es ja landläufig Gewohnheitsrechte. Die will der Grundstückseigentümer nicht gelten lassen und zog vor Gericht. Es geht im Grunde darum, ob die Gemeinde Lichtenhain, später Kirnitzschtal, den Weg ordentlich gewidmet hat oder nicht.

Warum der Eigentümer verhindern will, dass über den Weg gefahren wird

Dieser Weg ist nach Ansicht der Stadt als Geh-, Rad- und Wanderweg gewidmet. „Nur als Fußgänger, Wanderer oder Radfahrer kann man den Weg fast nicht mehr nutzen. Es fahren täglich immer mehr große und kleine Fahrzeuge entlang, direkt über mein Grundstück“, sagt der Eigentümer. Wo früher nur fünf Anwohner entlangfuhren, seien es jetzt auswärtige Gäste von Ferienwohnungen, Pächter der Gartenanlage, die Ver- und Entsorgungsunternehmen, die Post, diverse Paketdienste, Abholer verschiedener Mülltonnen, Lieferdienste und natürlich Krankenwagen. „Den Nutzern des Weges ist völlig egal, dass sie über mein Privatgrundstück fahren, die Wegränder immer weiter abfahren und den Weg damit verbreitern“, kritisiert er.

Grundstücksbesitzer greift zur Selbsthilfe

Die Hintere Dorfstraße wurde mit Siloballen und Steinen verschmälert. Der Kläger habe das getan, weil er sich von seinen Mitmenschen seine Arbeit nicht zerstören lassen will. „Ich versuche mein Grundstück sinnvoll und dem Ortsbild angemessen zu nutzen und zu verschönern. Meinen Hof habe ich in Eigenleistung saniert und will eine nachhaltige Landwirtschaft betreiben. Ich werde nicht gefragt, ob ich mit meiner Tierhaltung durch den Weg und dessen Befahren mehr Aufwand habe“, sagt er. Er hält es auch für völlig überzogen, dass Rettungskräfte die Häuser nicht mehr erreichen könnten. Auf seinem Grundstück beträgt die Breite nun wieder 2,50 Meter bis drei Meter, sodass jedes Fahrzeug immer noch bequem passieren könne. Außerdem hält er es für möglich, dass die Anwohner ihre Grundstücke über die Kurze Straße erreichen können. Über diese Adresse sind sie auch gemeldet. Die Hintere Dorfstraße existiert offenbar namentlich nicht.

Klage vor dem Verwaltungsgericht noch nicht entschieden

Anwohner haben das Problem an die Sebnitzer Stadtratsfraktion Mitsprache Stadt und Land herangetragen. Dort will man sich der Sache annehmen und nach einer Lösung suchen. Da der Streit vor Gericht ausgetragen wird, ist auch die Stadt Sebnitz von Anfang an in das Prozedere einbezogen. Die Stadt steht hinter den Anwohnern und will, dass der Weg offenbleibt. (SZ/aw)