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Haftbefehl gegen Großschweidnitzer Möbel-Designer

Wohnkunst aus Paletten hatte das Ehepaar im Angebot. Die beiden kassierten nur, lieferten aber nicht – es kam zum Betrugsprozess.

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© SZ-Archiv

Von Rolf Hill

Großschweidnitz/Zittau. Die Eheleute Tanja und Uwe P. aus Großschweidnitz hatten sich in der Region eine gewisse Popularität erworben. Uwe P. schuf aus einfachen Holzpaletten kunstvolle Möbel, die schnell Freunde gewannen. Die vorläufig letzte Station ihrer Künstler- und Unternehmer-Karriere ist jetzt ein Haftbefehl des Amtsgerichts Zittau.

Weil die Eheleute in jüngerer Zeit zwar Aufträge und deren Bezahlung entgegennahmen, aber die bestellten Möbel nicht lieferten, erstatteten mehrere geprellte Kunden Strafanzeige. Betrug in mehreren Fällen legte die Staatsanwaltschaft Görlitz dem Ehepaar zur Last. Doch zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Zittau erschienen der 53-Jährige und seine 46-jährige Gattin jetzt einfach nicht.

Nicht nur das Gericht unter Vorsitz von Holger Maaß, sondern auch der Staatsanwalt und die beiden Verteidiger der Angeklagten waren ratlos. Die Anwälte erklärten, sie hätten in den letzten Tagen mehrfach versucht, ihre Mandanten zu konsultieren. Einer von ihnen machte sich auch persönlich auf den Weg, stand aber selbst nach geraumer Wartezeit immer noch vor verschlossener Tür. Weder wurden durch die Post zugestellte Aufforderungen, Anfragen etc. beantwortet, noch kamen telefonische Kontakte zustande. Nach gut einer halben Stunde Wartezeit beantragte der Staatsanwalt einen Haftbefehl gegen die Angeklagten, und es erging ein entsprechender Beschluss.

Das Gericht befasste sich bei dem geplatzten Termin dennoch mit dem Fall. Das aus Nordrhein-Westfalen stammende und 2016 nach Großschweidnitz gesiedelte Paar habe anfangs wohl tatsächlich diese individuelle Möbelherstellung im Interesse der Kunden ausgeführt, vermutete das Gericht. Das änderte sich aber später. Das Paar habe eine Vielzahl von Bestellungen angenommen und Anzahlungen gefordert, die von auch geleistet wurden. Wie hoch der dabei entstandene Sachschaden war, wird sich wohl erst im Verlaufe der zwar vorerst ausgesetzten, aber damit keinesfalls hinfälligen Hauptverhandlung gegen das betrügerische Ehepaar klären lassen.