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Geschätzte Ortsbürgermeister

Rückwirkend zum 1. Januar bekommen ehrenamtliche Ortschefs mehr Geld. Bezahlen muss das auch Zittau.

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© SZ Thomas Eichler

Von Mario Heinke

Zittau. Zittau nennt seine Ortsvorsteher traditionell zwar Ortsbürgermeister, juristisch gesehen üben sie jedoch kein Bürgermeisteramt aus. Dafür bekommen Ortsvorsteher aber, so wie ehrenamtliche Bürgermeister auch, eine Aufwandsentschädigung. Aufgrund einer Änderung des sächsischen Beamtengesetzes bekommen die ehrenamtlichen Bürgermeister nun mehr für ihre gesellschaftliche Tätigkeit. Der Freistaat Sachsen will damit die ehrenamtlichen Bürgermeister besserstellen. Von der Änderung des Gesetzes sind aber auch die Ortsvorsteher betroffen. Durch ihre Wahl sind sie Beamte auf Zeit und werden deshalb auch als solche behandelt. Sie bekommen 20 bis 30 Prozent dessen, was ehrenamtlichen Bürgermeistern in einer ähnlich großen Gemeinde zusteht.

Einer der Ortsvorsteher in der Stadt Zittau ist Sven Ehrig. Als Ortschef von Eichgraben bekommt auch er durch die Änderung künftig mehr Geld. Bisher bekam Ehrig für seine Arbeit als Ortsvorsteher monatlich 336 Euro. 175 Euro davon waren steuerfrei, der Rest wurde besteuert. Ehrig übt das Ehrenamt seit Januar 2013 aus, opfert dafür einen Teil seiner Freizeit, bereitet Sitzungen des Ortschaftsrates vor, verfasst Protokolle und nimmt Termine im Rathaus wahr. „Der Aufwand ist nicht unerheblich, die Aufgabe übernimmt man wegen der Begeisterung für seinen Ort und nicht wegen des Geldes“, sagt er.

Konnten die Stadt- und Gemeinderäte früher über die Höhe der Ortsvorsteherbezüge in einer bestimmten Bandbreite selbst entscheiden, fällt diese Freiheit mit der Neuregelung weg. Das neue Gesetz schreibt einen bestimmten Betrag vor, der starr an die Einwohnerzahl gekoppelt ist. Im Zittauer Ortsteil Eichgraben leben 720 Menschen. Ehrig bekommt deshalb nach dem neuen Gesetz 420 Euro im Monat für sein Amt. Weil die Stadt Zittau bekanntlich sieben Ortsteile hat, sind die finanziellen Mehraufwendungen im klammen Haushalt nicht ganz unerheblich. „Für die Stadtverwaltung Zittau ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Ortsvorsteher in Höhe von 28,7 Prozent zu den bisherig geplanten. Dies entspricht Mehrausgaben von circa 8 300 Euro pro Jahr für alle sieben Ortsvorsteher zusammen“, erklärt Stadtsprecher Kai Grebasch auf Anfrage gegenüber der SZ. Das Gesetz gilt rückwirkend ab Jahresbeginn und enthält eine Dynamisierung: Mit steigenden Lebenshaltungskosten in Sachsen erhöhen sich künftig auch die Aufwandsentschädigungen. Das Beamtengesetz beinhaltet auch diverse Sonderregeln. So bekommen ehrenamtliche Ortsvorsteher mit einer örtlichen Verwaltungsstelle, so wie es im Ortsteil Hirschfelde der Fall ist, noch einen Zuschlag von 10 Prozent zur Aufwandsentschädigung. Das bestätigte Hirschfeldes Ortsbürgermeister Bernd Müller auf Nachfrage.

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG), die Vertretung der Kommunen, begrüßt es prinzipiell, dass die Ortschefs nun mehr bekommen. Ralf Leimkühler, stellvertretender Geschäftsführer des SSG, sagt: „Mit den höheren Entschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister hat der Gesetzgeber eine richtige Entscheidung getroffen.“ Damit werde dem gestiegenen Aufwand Rechnung getragen. „Der Bürgermeister ist Kümmerer, Ideengeber und manchmal auch Blitzableiter“, so Leimkühler. Der SSG hatte sich lange für eine Erhöhung eingesetzt. Dagegen stoßen die Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen für Ortsvorsteher beim SSG auf Kritik. Die Entschädigungssätze werden nicht nur erhöht, den Gemeinderäten wird auch die bisherige Befugnis genommen, innerhalb eines bestehenden Rahmens selbst über die Entschädigungen zu beschließen. „Leider wird den Städten und Gemeinden damit ein Stück Entscheidungsfreiheit genommen“, sagt Ralf Leimkühler.