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Gericht entscheidet 2018 über Baugebiet

Anwohner haben gegen eine neue Eigenheimsiedlung in Pesterwitz geklagt. Das Gericht nennt nun den Zeitplan.

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© Symbolfoto: dpa

Von Tobias Winzer

Freital. An der Dölzschener Straße in Freital-Pesterwitz wird derzeit schon kräftig gebaut. Im Sommer haben die Erschließungsarbeiten für die neue Eigenheimsiedlung mit 55 Baugrundstücken begonnen. Doch noch ist nicht ganz sicher, ob das Projekt rechtens ist. Denn seit dem Sommer befasst sich das Oberverwaltungsgericht in Bautzen mit einer Klage gegen das Vorhaben. Nun hat das Gericht einen Zeitplan vorgelegt.

Demnach befindet sich das sogenannte Normenkontrollverfahren derzeit in einem vorbereitenden Status. Unter anderem anderem konnte die Stadt Freital eine Stellungnahme zu der Klage abgeben. Die Kläger erhielten Einsicht in die Unterlagen der Behörde. Wie eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts mitteilt, werde nun geprüft, ob die Unterlagen vollständig seien. „Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist derzeit noch nicht absehbar.“ Danach können die Richter in dem Fall entscheiden. Die Sprecherin geht von einem Termin im kommenden Jahr aus.

Bei dem Normenkontrollverfahren wird geprüft, ob der Bebauungsplan rechtmäßig ist. Denkbar ist auch, dass das Bauprojekt gestoppt wird oder die Zahl der Baugrundstücke verkleinert wird. Das wäre allerdings nur bei eklatanten Mängeln im Bebauungsplan der Fall. Die Stadtverwaltung verwies zuletzt auf mehrjährige Planungen. Nachdem der Stadtrat im Januar 2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hatte, habe ein umfangreiches Verfahren begonnen. Daran seien unter anderem die Bürger und Fachbehörden beteiligt worden.

Die Normenkontrollklage war von einer Interessengemeinschaft aus Pesterwitz eingereicht worden. Sie ist der Meinung, dass der Bebauungsplan in der jetzigen Form nie hätte aufgestellt werden dürfen. Die Mitglieder sagen zum Beispiel, dass auf der Fläche gar nicht gebaut werden darf, weil das Areal als Kaltluftentstehungsfläche gelte und sie damit wichtig für das Stadtklima Dresdens sei. Diesen und andere Punkte soll das Gericht nun klären.

Die Stadt geht davon aus, dass die Erschließung der sechs Hektar großen Fläche im Mai 2018 abgeschlossen ist. Anschließend sollen die ersten Eigenheime gebaut werden.