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Gemeinderäte stellen sich quer

Über die Verwendung der 70 000 Euro vom Freistaat soll ein Beschluss gefasst werden. Doch das geht in die Hose.

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© Dietmar Thomas

Von Frank Korn

Zschaitz-Ottewig. Die Sitzung des Zschaitz-Ottewiger Gemeinderates am Montagabend hatte es in sich. Nicht, weil die Sitzung übermäßig lange dauerte, sie war nach 35 Minuten beendet, sondern weil Ungewöhnliches passierte. Im vorletzten Tagesordnungspunkt ging es darum, einen Beschluss über die Verwendung der pauschalen Zuweisung vom Freistaat Sachsen – drei Jahre lang jeweils 70 000 Euro – zu fassen.

In der Beschlussvorlage war davon die Rede, dass explizit keine Berichtspflicht vorgesehen sei, der Landtag aber informiert werden wolle, was mit dem Geld passiere. An dieser Formulierung schieden sich die Geister. „Der Landtag bittet, informiert zu werden. Und was macht die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises daraus? Sie fordert einen Beschluss. Man will wissen, wo das Geld hingegangen ist. Warum ist dafür ein Beschluss erforderlich?“, fragte Gemeinderat Sven Benedix. Man könne durchaus darüber informieren, dass das Geld für die Pflichtaufgaben der Gemeinde in den Haushalt eingeflossen sei. „Es heißt doch, dass wir das Geld frei verwenden können. Warum will der Landkreis nun einen Beschluss haben?“, fragte Kerstin Konrad.

Innerhalb des Haushalts sei beschlossen worden, wofür das Geld verwendet werde. Deshalb sei nicht einzusehen, warum dieser Beschluss zu fassen sei. Trotz der heftigen Diskussion trug Bürgermeister Immo Barkawitz (parteilos) den Beschlussentwurf vor, nach dem das Geld zur allgemeinen Deckung des Haushalts verwendet wird. Der wurde aber mit sechs Gegenstimmen bei drei Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.

Was diese Entscheidung für Konsequenzen nach sich ziehen wird, vermochte der Bürgermeister nicht einzuschätzen. „Wir haben uns mit dieser Entscheidung schon ein wenig blamiert“, fand Barkawitz einen Tag später. Aufgrund der Verwaltungsgemeinschaft zwischen Ostrau und Zschaitz-Ottewig ist die Verwaltung in Ostrau für den Haushalt der Zschaitzer zuständig. Kämmerin Ulrike Brückner-Kremtz reagierte mit Unverständnis auf das Abstimmungsergebnis. „Im Fördermittelbescheid steht, dass ein Beschluss zur Verwendung des Geldes erforderlich ist“, sagte sie.

Im „Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020“ ist die Verfahrensweise klar geregelt. „ Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Gemeinderat durch Beschluss. Die Beschlüsse werden durch die Landratsämter jährlich bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres an das Staatsministerium der Finanzen übermittelt. Das Staatsministerium der Finanzen hat bis zum 30. April des Folgejahres dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages zu berichten“, heißt es dort. Aus Sicht der Kämmerin ist es erforderlich, dass der Beschluss nachgeholt wird. „Im schlimmsten Fall könnte es passieren, dass die Gemeinde das Geld zurückzahlen muss“, so Brückner-Kremtz.