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Gefängnis für einen Schläger

Ein Meißner schlägt immer wieder mit der Faust zu. Vor allem Frauen sind seine Opfer. Zusätzlich demütigt er sie.

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© Symbolfoto: dpa

Von Jürgen Müller

Meißen. Ein 27-jähriger Schläger aus Meißen muss für zwei Jahre ins Gefängnis. Zu dieser Strafe wurde er am Freitag vom Amtsgericht Meißen verurteilt. Um die Haft hat der Mann förmlich gebettelt. Anders ist es nicht zu erklären, dass er, nachdem er wegen Körperverletzung eine Haftstrafe auf Bewährung bekam, immer wieder zuschlägt. Zwar verprügelt er beim Meißner Weinfest einen Mann, ansonsten sind aber immer Frauen Ziel seiner Angriffe. So bespuckt und beleidigt er in einer Meißner Nachtbar zunächst die Barfrau, dann beleidigt, bespuckt und schlägt er eine Besucherin, die schlichten will. Auch im Nachtcafé schlägt er eine Frau, die sich nicht von ihm begrapschen lassen will. Mit der Faust schlägt er sie mitten ins Gesicht. Selbst eine Bekannte, die ihn in ihre Wohnung aufnahm, schlägt er brutal nieder. Die 26-Jährige muss zweimal operiert werden, ist sieben Wochen krank.

Bei allen Taten war der Angeklagte betrunken, allerdings nicht so sehr, wie er vorgibt. Zudem ist der Mann Alkohol gewöhnt. Immer wieder versucht er, seine Taten herunterzuspielen. Er sei stets zuerst angegriffen worden, behauptet er. Die Bar ist allerdings videoüberwacht. Auf dem Film ist eindeutig zu sehen, wie er spuckt und mehrfach mit den Fäusten auf die Frauen einschlägt. „Es war schlimm, ging alles ganz schnell. Ich hatte nicht damit gerechnet, war geschockt. Alle anderen Gäste haben nicht eingegriffen, nur zugeschaut“, sagt eine der Geschädigten. „Es flogen die Fäuste“, hatte auch die Barfrau ausgesagt. Er schlägt die Frauen nicht nur, sondern demütigt und beleidigt sie auf widerwärtigste Weise, indem er sie bespuckt wie ein Lama. Vor Gericht gibt er sich geläutert. Er bereue die Taten zutiefst, wolle jetzt Alkoholentzug und Therapie machen, sagt er.

„Mir fehlen die Worte für das, was hier passiert ist“, sagt Staatsanwältin Yvonne Birke. Für sie sind alle Tatvorwürfe erwiesen, auch ein Ladendiebstahl. Hier hatte der Angeklagte Schokolade für 79 Euro eingesackt. Daran will er sich nicht mehr erinnern. Allerdings ist auch diese Tat auf Video festgehalten. Er habe großes Glück gehabt, dass eine der Frauen nicht so stark verletzt wurde, wie zunächst diagnostiziert, so die Staatsanwältin. Die Ärzte hatten eine Kieferhöhlenfraktur festgestellt, was sich aber nicht bestätigte. Die Staatsanwältin fordert eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Richterin Ute Wehner verhängt zwei Jahre Gefängnis. Auf eine mögliche Bewährung geht sie in der Urteilsbegründung gar nicht ein. Diese Frage stellt sich schlicht nicht. Und es stellt sich wohl auch nicht die Frage, ob die laufende Bewährung aus dem anderen Urteil widerrufen wird. Dann kommen noch einmal ein Jahr und zwei Monate obendrauf.