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Gefährliche Windkraft

Der Windpark in Mautitz wird zu nah an den Wohngebieten gebaut. Gesundheits-Experten schlagen Alarm.

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© Lutz Weidler

Von Christian Kluge und Jens Ostrowski

Die neuen Riesenwindkrafträder in Mautitz sind offenbar viel zu nah an der Wohnbebauung geplant. Mindestens eintausend Meter soll laut Freistaats-Erlass der Abstand zwischen ihnen und den Häusern in Bloßwitz, Grubnitz und Reppen betragen. Die Standorte sind aber teilweise nur 750 Meter von den Wohnbereichen entfernt. Und das kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner haben, warnen Experten. Denn Windräder erzeugen Geräusche im nicht hörbaren Infraschall-Bereich, die für die Organe des Menschen, aber auch für Gebäude gefährlich werden können. Die SZ stellt die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was wird im Windpark Mautitz genau gebaut?

Seit 1998 waren auf einem Feld zwischen Mautitz und der B 6 fünf etwa 70 Meter hohe Windräder in Betrieb, die nach 16 Jahren abgebaut und gegen vier neue Enercon-Anlagen ersetzt werden. Diese messen bis zur Rotorspitze 185 Meter und können rund siebenmal mehr Strom erzeugen. Betreiber ist Gerald Schweitzer aus dem baden-württembergischen Ludwigsburg. Die Fertigstellung ist im Dezember 2014 geplant. In dieser Woche soll mit dem Turmbau begonnen werden, sagte Felix Rehwald von Enercon. In Mautitz sollen nach SZ-Informationen aber noch weitere sieben Anlagen entstehen. Die sind vom Hersteller Vestas und haben ebenfalls wie die im Bau befindlichen Windräder eine Leistungsstärke von drei Megawatt. Diese Anlagen sind mit insgesamt 196 Metern aber noch mal elf Meter höher als die Giganten von Enercon. Betreiber ist die Windfarm Mautitz Süd GmbH mit Sitz im benachbarten Naundorf, also im Landkreis Nordsachsen. Laut Unternehmen sollen die Baugenehmigungen für das Projekt bereits vorliegen. Der Baustart ist für den Monat September geplant. Zwei Windräder sollen auf der Mautitzer Seite der B 6 entstehen, die restlichen fünf ganz in der Nähe von Bloßwitz und Grubnitz.

Warum können die Menschen durch Infraschall krank werden?

Windkrafträder können das „Wind Turbine Syndrome“ auslösen. Luft- oder bodenübertragener und niederfrequentierter Schall stimuliert laut Experten das Innenohr und ruft physiologische Reaktionen in der Gehörschnecke und den Otolithenorganen hervor, die zur Erkennung der Lage und der Beschleunigung des Körpers zuständig sind. Die Gehörschnecke sendet dabei Signale an das Gehirn, was Einfluss auf die Verarbeitung von Sprache und grundlegende Lernprozesse haben kann. Benommenheit, Übelkeit, Schlafstörungen und Angst können hervorgerufen werden, aber auch Schwierigkeiten beim Lösen visuell-räumlicher Aufgabenstellungen auftreten.

Was ist die Hauptursache für die Gesundheitsgefährdung?

Die Windkraftanlagen stehen zu nahe an Wohngebieten. Die vier neuen Enercon-Räder in Mautitz halten teilweise nur einen Abstand von 750 Metern ein. Experten raten zu mindestens zweieinhalb Kilometern. Aber selbst bei einem Abstand von bis zu fünf Kilometern können noch Störungen des Schlafes und des mentalen Wohlbefindens auftreten, heißt es.

Warum sind die Abstände zu gering?

Der Windpark Mautitz ist 2003 als Vorrang- und Eignungsgebiet ausgewiesen worden. Bedingung für den Abstand von 750 Metern zur Wohnbebauung in Mautitz war, dass die Windkrafträder eine Höhe von 100 Metern nicht überschreiten dürfen. Im sogenannten „Repowering“ werden die bestehenden Anlagen nun aber an nahezu gleicher Stelle durch weitaus höhere ersetzt. „Die Menschen vor Ort wissen überhaupt nicht, was auf sie zukommt. Denn sie sind nicht informiert worden“, sagt Michael Eilenberger vom Landesverband Sachsen des Bundesverbandes Landschaftsschutz. Dazu kommt: Seit dem 12. Juli 2013 gilt der Erlass des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit Verkehr über Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie. Der legt einen Mindestabstand von eintausend Metern fest.

Wie konnten die sieben neuen Anlagen der Windfarm Mautitz-Süd GmbH dann überhaupt genehmigt werden?

Das Landratsamt Meißen veröffentlichte am 15. April seine Entscheidung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für diesen Windpark mit sieben Anlagen: „Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.“ Unterzeichnet hat das ganze der Beigeordnete Andreas Herr. Interessant ist dabei der Blick auf das Datum, an dem die Windfarm Mautitz Süd GmbH den Bau dieser sieben Windräder beantragt hat: Am 15. Juli 2013, drei Tage nach dem Erlass der beiden Staatsministerien.

Warum wird der Bund nicht tätig?

Das Bundesumweltamt hat eine 135 Seiten umfassende Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall in Auftrag gegeben. Da steht als Schlussfolgerung auf Seite 118: „Pauschale Ansätze, die eine Prognosesituation mit dem Ziel einer Konfliktbewältigung einseitig überschätzen, wie zum Beispiel die Festlegung von Mindestabständen, erscheinen ohne fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkmechanismen der Geräuschquellen nicht sachgerecht.“ Kritiker verweisen darauf, dass der Bund den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter forcieren möchte und kein Interesse an störenden Studien habe.

Wer unternimmt denn jetzt etwas gegen die neuen Riesenräder?

Der Landesverband Sachsen des Bundesverbandes Landschaftsschutz hat in dieser Woche schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen – der obersten Raumplanungsbehörde des Freistaates – angefragt, wie diese sogenannte Zielabweichung zustande kommen konnte und die Windräder zu nahe an Wohngebieten errichtet werden. Auch andere Ungereimtheiten bei der Planung wurden erfragt. Denn wenn es Fehler bei Planung oder Genehmigung gab, kann es zu einem Baustopp kommen.

Ist es realistisch, einen Baustopp zu erreichen?

Auf jeden Fall. In Ostritz bei Görlitz sollte zum Beispiel ein neues 180 Meter hohes Windrad in nur 960 Meter zur Wohnbebauung errichtet werden, aber die Landesdirektion lehnte das ab, weil ja seit Juli 2013 der Windkrafterlass Gültigkeit hat.

Wie können sich die Bürger der betroffenen Orte wehren?

Michael Eilenberger rät ihnen, ein Bürgerbegehren oder einen Bürgerentscheid zu organisieren, Korrekturen einzufordern, ein Moratorium zu erwirken oder gleich juristisch gegen den Bau vorzugehen. Infos gibt’s unter www.sachsen-gegenwind.de.

Was tut der Freistaat, um seine Bürger besser zu schützen?

Es gibt Bemühungen um die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch. Das heißt, jedes Bundesland soll künftig eigene Abstände zur Wohnbebauung festlegen können. Bayern und Sachsen haben sich für eine 10 H-Reglung stark gemacht - und will das Zehnfache der Kipphöhe eines Windrades als Abstand zur Wohnbebauung festlegen. Im Fall von Mautitz, Bloßwitz, Grubnitz und Reppen wären das 2.000 Meter. Die Klausel muss aber noch Gesetz werden.