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Fristverlängerung für Ebersbacher Steinbruch

Anwohner müssen weitere drei Jahre mit Lärm- und Staubbelästigungen rechnen. Der Betrieb hat aber Auflagen.

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© Archivfoto: Matthias Weber

Von Romy Altmann-Kühr

Ebersbach. Der Steinbruch im Raumbusch bewegt die Ebersbacher seit vielen Jahren. Und seit vielen Jahren gibt es auch immer wieder Ärger um den Steinbruch. Regelmäßig wird Gestein gesprengt, das verursacht Erschütterungen, die teilweise in den Häusern zu spüren sind. Der Abbau und das Verladen des Gesteins – teilweise geschieht das auf Eisenbahnwaggons – machen Lärm, die Laster bringen Dreck auf die Straße, so die Kritikpunkte der Ebersbacher. Eigentlich sollte der Betrieb des Steinbruchs, der von der Firma Pro Stein mit Sitz in Bischofswerda betrieben wird, demnächst auslaufen. Doch es geht weiter. Wie jetzt bekannt wurde, ist der Betriebsplan verlängert worden. Dass das Interesse an der Zukunft des Areals groß ist, zeigen Anfragen, die immer wieder eingehen, heißt es aus der Stadtverwaltung. Auch Franziska Schubert, Stadträtin in Ebersbach-Neugersdorf und Landtagsabgeordnete für die Grünen, erhält immer wieder Anfragen dazu, Einwohner schildern ihre Sorgen. Deshalb hat die Grünen-Politikerin kürzlich eine sogenannte „Kleine Anfrage“ zu dem Thema an die Staatsregierung gestellt. Ihr geht es vor allem darum, Lärm- und Staubbelästigung mehr im Blick zu behalten.

Wie lange wird in Ebersbach noch Gestein abgebaut?

Das sächsische Oberbergamt hat als übergeordnete Behörde den Betriebsplan bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das bestätigt Oberberghauptmann Professor Bernhard Cramer von der Behörde auf Nachfrage der SZ. Das heißt, noch bis Mitte 2021 darf im Ebersbacher Raumbusch Gestein abgebaut und aufbereitet werden.

Sind mit der Erlaubnis Auflagen verbunden?

Um den Steinbruch weiter betreiben zu können, muss die Firma auch Auflagen erfüllen. So müssen erhebliche Verschmutzungen auf den Zu- und Abfahrtsstraßen beseitigt werden. Auch zum Thema Sicherheit gibt es Auflagen vom Oberbergamt. So muss das Gelände so gesichert werden, dass Betriebsfremde nicht auf das Areal gelangen. Auch die Arbeitssicherheit soll verbessert werden. Und: Obwohl laut Oberbergamt keine übermäßige Staubbelastung herrscht, soll der Betrieb darauf achten, Staub möglichst zu reduzieren. Darauf weist das Amt ausdrücklich hin.

Wann wurden zuletzt Staub- und Lärmbelastung gemessen?

Die letzte Staubniederschlagsmessung beim Steinbruch in Ebersbach hat 2010/2011 stattgefunden, teilt Bernhard Cramer vom Oberbergamt auf Nachfrage der Sächsischen Zeitung mit. Neuerliche Messungen sind aktuell nicht geplant. Denn das Oberbergamt geht davon aus, dass die Werte weiterhin eingehalten werden, der Betrieb und auch die Anlagen hätten sich ja in den letzten Jahren nicht verändert. Das gleiche trifft auf die Lärmbelastung zu. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass man hier einschreiten müsse.

Wird die Abbaufläche erweitert?

Mit der verlängerten Betriebserlaubnis wird die Fläche, auf der Gestein abgebaut werden darf, nicht erweitert. Wie das Oberbergamt bestätigt, wurde die Erlaubnis nur für das bisherige Areal erteilt. Das sei auch so beantragt worden. Auch die aktuellen Betriebszeiten gelten weiterhin: so darf montags bis sonnabends von 6 bis 22 Uhr gearbeitet werden, auf das Verladen auf die Bahnwaggons gelten Betriebszeiten von Montag 0 Uhr bis Sonnabend 24 Uhr.

Was passiert mit der Fläche nach Ende des Steinbruchs?

Wenn die genehmigte Verlängerung Mitte 2021 endet, bedeutet das nicht das endgültige Ende der Steinbruch-Ära. Der so genannte Rahmenbetriebsplan läuft bis Mitte 2025. Das heißt, bis dahin muss der Steinbruch vollständig abgeschlossen, also auch rekultiviert sein. Ob über Juni 2021 hinaus weiter abgebaut, dazu können frühestens Anfang 2021 Aussagen getroffen werden.