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Freispruch im Prozess um FDJ-Symbol

Das öffentliche Tragen des Emblems der DDR-Organisation bleibt für zwei Männer straffrei. Ein Berliner Gericht sah lediglich eine Geschmacklosigkeit im Auftreten der Angeklagten.

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© dpa

Berlin. Das öffentliche Tragen des Emblems der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) bleibt für zwei Männer straffrei. Ein Berliner Amtsgericht sah am Dienstag zwar eine Geschmacklosigkeit in dem Auftreten der beiden Angeklagten am Rande einer Gedenkveranstaltung zum Tag des Mauerbaus.

Doch seit 1990 falle einem bei den blauen Hemden mit dem Sonnen-Symbol nur die FDJ-Ost ein, sagte der Richter. Anders als die FDJ-West sei der frühere Staatsjugendverband der DDR aber nicht verboten. Daher wurden die Angeklagten freigesprochen.

Zum Prozess gegen die 39 und 29 Jahre alten Männer war es gekommen, weil sich Teilnehmer der Veranstaltung am 13. August 2012 durch die Aktivisten gestört fühlten. Sie trugen das Blauhemd mit FDJ-Symbol und hatten ein Transparent gegen die Politik der Bundesrepublik entrollt.

Folge war eine Strafanzeige wegen Tragens eines verfassungswidrigen Kennzeichens, da die beiden Männer aus Sicht der Ermittler das Emblem der seit 1951 verbotenen FDJ Westdeutschlands trugen. Dieses ist dem der FDJ-Ost zum Verwechseln ähnlich. (dpa)