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Freies Parken in der Tiefgarage

Seit vielen Wochen stehen die Schranken des Parkhauses am Löbauer Bahnhof offen. Dauermieter sind sauer auf Kostenlos-Nutzer.

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© www.rafa-sampedro.de

Von Markus van Appeldorn

Das Schild liest sich wie eines dieser Super-Schnäppchen von der Resterampe: „Parken für nur 0,50 Euro“ steht da. Und die Preisangabe ist mit einem grünen Oval hervorgehoben. Ja! Park mich! Aber es kommt noch viel besser. Die öffentliche Tiefgarage an der Zollstraße nahe dem Löbauer Bahnhof erwirbt sich gerade scheinbar den Ruf als kundenfreundlichstes Parkhaus der Republik. Die Schranken der Ein- und Ausfahrt sind nämlich oben – und das seit vielen, vielen Wochen. Wer etwa eine Urlaubsreise mit der Bahn geplant hat – hier kann er sein Auto über lange Zeit ganz kostenfrei abstellen. Bequem, trocken und mit Sicherheitsstreifendienst wie das Schild wirbt und die Ein- und Ausfahrt ist 24-stündig geöffnet. Nun ja, erlaubt ist diese kostenlose Nutzung freilich nicht. Die Schrankenanlage ist einfach schon seit langer Zeit kaputt. Und scheinbar gibt es niemanden, den das so wirklich stört.

Wegen Störung außer Betrieb: Wer dieser Tage das Parkhaus am Löbauer Bahnhof nutzen will, hat Glück und kann sein Auto kostenlos unterstellen. Dauermieter, die eine Jahresgebühr bezahlen, fühlen sich benachteiligt.Foto: Rafael Sampedro
Wegen Störung außer Betrieb: Wer dieser Tage das Parkhaus am Löbauer Bahnhof nutzen will, hat Glück und kann sein Auto kostenlos unterstellen. Dauermieter, die eine Jahresgebühr bezahlen, fühlen sich benachteiligt.Foto: Rafael Sampedro © www.rafa-sampedro.de

Doch, einige gibt’s da schon, die sich darüber gar nicht freuen können. Eine ist zum Beispiel Birgit Grüllich. Sie arbeitet in der Nachbarschaft in der Bahnhofstraße. Und genau wie eine Kollegin ist sie Dauermieterin in der Tiefgarage. „Ich zahle dafür 150 Euro im Jahr. Da nervt es mich schon, dass andere da ungehindert rein- und rausfahren können, ohne zu bezahlen“, sagt sie. Ausweislich der Preistafel an der Einfahrt ist die stadteigene Wohnungsverwaltung und Bau GmbH (Wobau) Betreiberin des Parkhauses. Und an die Wobau hat sich Birgit Grüllich auch wiederholt gewendet. Etwa mit der Frage, wann die Schranke repariert wird, oder ob sie als Dauermieterin entschädigt wird. „Ich habe dort aber keine Antwort bekommen“, sagt sie. „Die Schranken sind ja auch aus Sicherheitsgründen da. Allein deswegen würde ich mir schon wünschen, dass sie repariert werden.“

Auch SZ stellte der Wobau einige Fragen. Etwa die, ob bereits ein Reparatur-Auftrag erteilt ist, wann mit einer Wiederinbetriebnahme zu rechnen sei, Dauermieter entschädigt würden und ob der Betrieb der Tiefgarage unter dem Umstand einer stets offenen Schranke überhaupt noch rentabel sei. Wobau-Geschäftsführer Ullrich Wustmann ließ kurz wissen, dass man nicht Eigentümer des Parkhauses sei und daher auch nicht berechtigt, irgendwelche Auskünfte zu erteilen. Die Tiefgarage gehört zum Gebäude-Komplex des Multifunktionalen Zentrums.

Dennoch hat die Wobau bereits vor Jahren ordentlich in die Schrankentechnik investiert. Im Jahr 2013 standen die Schranken schon mal dauernd offen – über Monate hinweg. Grund dafür war, dass der Kartenleser der damals 15 Jahre alten Anlage defekt war und die gesamte Technik verschlissen. Nach erfolglosen Reparaturversuchen entschied sich die Wobau damals für eine neue Anlage. 30 000 Euro habe die neu installierte Technik gekostet, informierte der damalige Wobau-Chef Matthias Urbansky die SZ. „So eine Summe investiert man nicht leichtfertig. Auch damals beschwerte sich Birgit Grüllich schon über die Kostenlos-Parker. „Es gab Tage, da musste man schon ein wenig länger nach einem Parkplatz suchen“, erzählte sie.

Vom Jahresanfang bis zum September standen die Schranken damals offen. Die Wobau hatte die Anlage zwar schon im Mai bestellt. Dann dauerte es aber noch mal mehrere Monate, bis die Technik geliefert wurde. Die in den neun Monaten aufgelaufenen Verluste durch Kostenlos-Parker bezifferte Matthias Urbansky damals auf 5 000 bis 6 000 Euro. Damals kümmerte sich noch Bernd Sockel von der Firma „Sicherheit Sockel“ im Auftrag der Wobau um die Tiefgarage. Diese Tätigkeit hat er aber schon 2015 aufgegeben. „Ich weiß nicht, wer sich heute um die Technik und Wartung dort kümmert“, sagt er.

Was die Chancen von Birgit Grüllich und anderen Betroffenen angeht, dafür entschädigt zu werden, dass sie etwas bezahlen müssen, was andere widerrechtlich kostenfrei nutzen, dürfte es juristisch schlecht aussehen. Regelmäßig gestehen Gerichte Stellplatzmietern ein Mietminderungsrecht zu, wenn sie einen bezahlten Parkplatz gar nicht nutzen können – sei es weil der Parkplatz etwa überschwemmt oder von jemand anderem zugeparkt ist. Die Minderungsquoten reichen hier von wenigen Prozent bis zum kompletten Entfall der Miete. Aber Birgit Grüllich kann ihren Parkplatz ja nutzen. In einem einigermaßen ähnlichen Fall ließ das Amtsgericht Kassel einen klagenden Mieter abblitzen. Der hatte Mietminderung wegen eines defekten Garagentors verlangt. Das Gericht urteilte aber, dass der Hauptzweck einer Garage darin bestünde, das Auto vor Witterungseinflüssen zu schützen. Dafür sei die Funktion des Garagentors unerheblich.