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Flüchtling mit Waffe bedroht

Mit einer Schreckschusspistole zielte Robert S. auf einen Libyer. Aus seinem Ausländerhass macht er keinen Hehl. Jetzt muss er ins Gefängnis.

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© Uwe Soeder

Von Miriam Schönbach

Bautzen.Reue sieht anders aus. Am 1. November 2016 wird Robert S. durch das Amtsgericht Bautzen wegen dem vorsätzlichen Besitz einer verbotenen Waffe zu einer Geldstrafe verurteilt. Keine 24 Stunden später bedroht er mit einer anderen Schreckschusspistole kurz nach Mitternacht einen in Bautzen lebenden Asylbewerber und feuert die Walther P 22 auf ihn ab. Am Mittwoch wurde der Angeklagte deshalb zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe verurteilt. „Es kann nicht sein, dass Leute andere Leute zu Tode erschrecken. Diese Waffe ist so täuschend echt, da hätte auch ich Angst gehabt“, sagt Richter Ralf Nimphius am Ende der Verhandlung.

Für den Juristen ist der Angeklagte Robert. S. kein Unbekannter. Mehrfach musste sich der 29-Jährige bereits vor Gericht verantworten – unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Einfuhr und Handel von Betäubungsmitteln und Nötigung. Den Gerichtssaal 126 betritt der Bautzener mit Handschellen. Mitte Januar musste er eine Haftstrafe wegen des Widerrufs mehrerer Bewährungen antreten. Die neue Verurteilung wird sich nun an diesen Aufenthalt ans Gefängnis noch anschließen.

Sehr auskunfstfreudig

Vor Gericht gibt sich Robert S. auskunftsfreudig. Er sagt, dass er am 2. November um 0.10 Uhr nur mal schnell seine Eltern besuchen wollte. Die Schusswaffe hätte er dabei gehabt, weil er mal überfallen worden sei. „Ich habe mich verfolgt gefühlt, da habe ich in die Luft geschossen“, sagte er. Die Waffe liegt dem Gericht als Beweisstück vor. Die polizeiliche Untersuchung hat ergeben, dass mindestens ein Schuss aus der Waffe abgefeuert wurde.

Wenige Minuten nach dem Vorfall hatte eine Streife das aufgewühlte Opfer in der Töpferstraße entdeckt. Als sie erfuhren, was geschehen war, begannen die Beamten die Suche nach dem mutmaßlichen Täter und forderten Verstärkung an.

Der Polizei sagte der Libyer wie auch am Mittwoch vor Gericht, dass er sich nur einen Döner besorgen wollte. Auf dem Weg zurück ins Flüchtlingsheim begegnete ihm Robert S., den er vorher nicht kannte. Ohne Vorwarnung habe dieser mit der Pistole auf ihn gezielt mit den Worten: „Scheiße, Schwein, Ausländer raus“.

Der Angeklagte selbst macht aus seiner politischen Gesinnung keinen Hehl. Auf seiner Facebookseite veröffentlichte er ein Video, in dem ein Busfahrer angeblich sagt: „Alle Ausländer sofort einsteigen. Wir fahren nach Auschwitz.“ Der Film ist eine Fälschung. Ein weiterer Facebook-Eintrag zeigt ein Bild von Bautzen mit der Aufschrift „Nazikiez“.

Im Weglaufen noch mal gefeuert

Den Schilderungen des Libyers zufolge drehte sich Robert S. nach dem Schuss um und feuerte im Weglaufen die Waffe noch einmal ab. „Ich bin ihm hinterher, weil ich wissen wollte, wer so etwas tut“, sagte der vierfache Vater aus. Er ist inzwischen anerkannter Flüchtling und lebt in Bautzen.

Als Zeuge war bei der Verhandlung auch der Polizist geladen, der mit den Kollegen als Erster am Tatort war. Mit gezogener Schusswaffe hätten sie nach dem Täter gesucht. Als sie ihn fanden, verneinte er den Besitz einer Schusswaffe. Wenig später hatten die Beamten jedoch die Pistole und auch zwei Tütchen mit Crystal und Cannabis gefunden. Auch eine Patronenhülse konnte sichergestellt werden. Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer wegen des unerlaubten Führens der Schusswaffe sechs Monate ohne Bewährung. „Sie sind quasi nach einem Tag wieder rückfällig geworden. Alle Geldstrafen und Bewährungen haben bei ihnen bisher nichts gebracht“, sagte er. Das Schießen werde als eine Ordnungswidrigkeit gewertet.

Die Pflichtverteidigerin plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Richter Nimphius machte nach gut einstündiger Verhandlung kurzen Prozess: Der Angeklagte habe genügend Chancen bekommen, sagte er und folgte dem Antrag des Staatsanwalts.