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Fiskus erwartet 100 000 Steuererklärungen

Ende des Monats sollten die Mittelsachsen ihre Daten dem Finanzamt vorlegen. Ansonsten droht Verspätungszuschlag.

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© Symbolfoto: dpa

Von Steffen Jankowski und Elke Görlitz

Mittelsachsen. Auf die drei mittelsächsischen Finanzämter in Freiberg, Mittweida und Döbeln wartet ein Berg Arbeit: Rund 100 000 Einkommensteuererklärungen sind in diesem Jahr zu bearbeiten. Ein Großteil davon dürfte bis Ende dieses Monats eintreffen – dann läuft die Abgabefrist für diejenigen ab, die die Formulare für 2017 eigenhändig ausfüllen.

„Wer den Termin nicht einhalten kann, weil ihm beispielsweise noch Unterlagen fehlen, sollte unbedingt eine Fristverlängerung beantragen“, rät Bernd Wisslicen. Andernfalls, so der Vorsteher des Finanzamtes Mittweida, drohten Zwangsgeld und Verspätungszuschläge: „Letztere können leicht 200 bis 500 Euro ausmachen.“ Allerdings sei nicht jede Erklärung, die nicht bis 31. Mai vorliege, automatisch verspätet, da bei bestimmten Voraussetzungen spätere Termine gelten. 2017 hätten im Finanzamt Mittweida bis zum 31. Mai rund ein Drittel der Steuerpflichtigen ihre Erklärung abgegeben.

Wisslicen rechnet mit etwa 39 400 Steuererklärungen, die bei ihm von 55 Mitarbeitern geprüft werden. Darunter dürften etwa 23 500 Fälle sein, bei denen außer Lohn oder Rente keine weiteren Einkünfte vorliegen. Zu den übrigen schätzungsweise 15 900 Personen oder gemeinsam veranlagten Paaren gehören unter anderem Selbstständige, Wohnungsvermieter und Gewerbetreibende. „Dazu zählen auch Besitzer einer Fotovoltaikanlage, die für ihren Strom Einspeisevergütung kassieren – das nimmt immer mehr zu“, weiß der Mittweidaer Vorsteher.

So geht es schneller

Die Bearbeitungszeit kann verkürzt werden, indem die Erklärung vollständig mit allen Anlagen eingereicht wird.

Häufig Differenzen gibt es bei Angaben, die Arbeitgeber, Rentenkasse und ähnliche Stellen elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Diese Fehler ließen sich mit dem elektronischen Belegabruf bei der Finanzverwaltung unter Nutzung des Online-Zertifikats vermeiden.

Rentner können bei ihrem Rentenversicherungsträger einmalig beantragen, dass sie jährlich über die an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten informiert werden. Das schafft Klarheit bei Rentenanpassungsbeträgen.

Beim Werbungskostenabzug liegen Probleme häufig bei Arbeitsmitteln und Berufskleidung – eine ausschließliche berufliche Veranlassung muss erkennbar sein, so der Fiskus Mittelsachsen. Wer bei der Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit auf mehr Kilometer als der Routenplaner kommt, sollte kritisch prüfen oder eine Begründung vorlegen.

Belege müssen zu Steuererklärungen für die Jahre ab 2017 nur noch nach Aufforderung dem Finanzamt vorgelegt werden. Die Belege sollten, raten die Ämter in Mittelsachsen, aber mindestens bis zum Ablauf der Einspruchsfrist bzw. bis zum endgültigen Abschluss eines eventuellen Rechtsbehelfsverfahrens aufbewahrt werden. Für Bescheinigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine und Einrichtungen gilt: Das Finanzamt kann vom Steuerpflichtigen die Vorlage bis zum Ablauf eines Jahres ab der Bekanntgabe des Bescheids verlangen. (jan)

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„Wir rechnen für die laufenden Einkommensteuerveranlagungen mit etwa 20 562 Steuererklärungen“, so Mathias Werndt, Vertreter des Döbelner Amtsvorstehers. Darauf entfallen 12 471 Erklärungen für Lohn und Rente. Dabei handele es sich um geschätzte Zahlen, „da nicht jeder Arbeitnehmer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben“. Bei der Bearbeitung sind die 66 Döbelner Finanzbeamten recht flott: 37 Tage dauert es laut Werndt, wenn es sich nur um Lohn oder Rente handelt, ansonsten 66 Tage. „Die Dauer ist wesentlich vom Eingang der Steuererklärung abhängig und variiert im Jahresverlauf“, so der Vertreter des Vorstehers.

Im Freiberger Finanzamt erlassen laut Dorit Handschuh rund 50 Mitarbeiter jährlich etwa 43 200 Einkommensteuerbescheide. Reichlich 60 Prozent davon seien Fälle ausschließlich mit Lohn oder Rente, so die ständige Vertreterin der Vorsteherin weiter. Deren Bearbeitung dauere im Schnitt reichlich 44 Tage. Die sonstigen Steuerpflichtigen mit weiteren Einkünften müssten sich in der Regel etwa 14 Tage länger gedulden, bis sie ihren Bescheid erhalten. Etwa jeder vierte Steuerpflichtige versäume die Abgabefrist: „Das Finanzamt überwacht den Erklärungseingang und führt automationsunterstützt Erinnerungsläufe durch.“ In Einzelfällen könne die Steuererklärung per Zwangsgeldverfahren eingefordert werden.

Sowohl Wisslicen als auch Handschuh empfehlen, die Einkünfte via Internet über das Portal „Mein Elster“ beim Finanzamt mit einer elektronischen Signatur einzureichen. Wer dem Fiskus auf diese Weise die Arbeit erleichtere, habe eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31. Juli. Noch mehr Zeit hat, wer sich von Fachleuten helfen lässt. Sofern die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Frist am 31. Dezember, teilt das Finanzministerium mit.

Etwa 826,7 Millionen Euro Steuern haben die drei mittelsächsischen Finanzämter in Freiberg, Mittweida und Döbeln laut Landesamt für Finanzen 2017 eingenommen. In der Summe sind Einkommens- als auch Körperschaftssteuern enthalten. Im Jahr zuvor waren es 25 Millionen Euro mehr – aber auch mehr Steuerfälle. (mit FP)