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Fischsterben beschäftigt Landtag

Noch immer ist unklar, wie es zum Fischsterben in einer Forellenzucht in Nedaschütz kam. Die Grünen im Landtag stellen jetzt kritische Fragen.

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© Rocci Klein

Nedaschütz. Innerhalb kürzester Zeit verendete in der vergangenen Woche der gesamte Forellenbestand der Nedaschützer Zuchtanlage. Grund dafür war eine bislang unbekannte Substanz, die vermutlich oberhalb der Zuchtteiche ins Schwarzwasser gelangt war und zur Vergiftung der Fische geführt hatte. Noch immer laufen die Untersuchungen des Umweltamtes, die klären sollen, durch welche Substanz die Tiere ums Leben kamen.

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Franziska Schubert beschäftigt sich jetzt im Sächsischen Landtag mit dem Forellensterben in Nedaschütz.
Die Grünen-Landtagsabgeordnete Franziska Schubert beschäftigt sich jetzt im Sächsischen Landtag mit dem Forellensterben in Nedaschütz. © Uwe Soeder

Mit diesen Fragen beschäftigt sich nun auch der Sächsische Landtag, nachdem die, aus der Oberlausitz stammende Landtagsabgeordnete Franziska Schubert (Bündnis 90/Die Grünen) zu diesem Thema eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung stellte: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass der oder die Verursacher in die Pflicht genommen werden, hier Wiedergutmachung zu leisten“, erklärte 36-Jährige, die seit 2014 im Sächsischen Landtag sitzt, in einer Pressemitteilung. „Doch zunächst will ich aufgeklärt wissen, was eigentlich passiert ist – und deshalb frage ich bei der Staatsregierung nach“, so Schubert weiter.

Fünf Fragen an die Staatsregierung

Konkret will die gebürtige Löbauerin wissen, wie viele Flusskilometer beziehungsweise stehende Gewässerflächen von der Verunreinigung betroffen sind, wie viele Fisch- und andere Tierarten vergiftet wurden und ob deren Todesursache zwischenzeitlich durch die Gewässeruntersuchung ermittelt werden konnte. Weiter will sie erfahren, ob der Verursacher ermittelt wurde und welche rechtlichen Konsequenzen die Tat für ihn hat. Auch um die wirtschaftlichen Folgen für die Forellenzucht macht sich Schubert Gedanken und fragt nach der finanziellen Höhe des Schadens und nach Möglichkeiten zur Unterstützung der geschädigten Unternehmer, sollte der Verursacher der Verunreinigung nicht ermittelt werden können.

Als Frist für die Beantwortung der Fragen setzte Schubert der Staatsregierung den 11. Juli als Termin. (szo)