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Fesselaktion vor Gericht

Im Mai 2016 sollen vier Männer einen Flüchtling aus einem Einkaufsmarkt in Arnsdorf gezerrt und an einem Baum gebunden haben. An diesem Montag beginnt in Kamenz der Prozess.

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© Thorsten Eckert

Kamenz. Wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung stehen ab Montag in Kamenz vier Männer vor Gericht. Laut Anklage haben sie im Mai 2016 einen Flüchtling aus dem Netto-Markt in Arnsdorf gezerrt und mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt. Der 21-jährige Iraker war psychisch krank und befand sich zum Zeitpunkt des Vorfalls zur Behandlung im Fachkrankenhaus Arnsdorf.

Die Männer im Alter zwischen 29 und 56 Jahren beriefen sich bei ihrer Aktion auf das Recht auf Notwehr. Ihren Angaben zufolge hatte der Iraker eine Kassiererin des Supermarkts bedroht. Ein Verfahren gegen den Mann wurde jedoch eingestellt, da ihm eine Straftat nicht nachgewiesen werden konnte.

Ermittlungen gegen Polizeichef

Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt, ein Augenzeuge hatte das Geschehen gefilmt und das Video später im Internet veröffentlicht. Ermittelt wurde in diesem Zusammenhang auch gegen den Chef der Polizeidirektion Görlitz. Er hatte Verständnis für das rabiate Vorgehen gegen den Flüchtling geäußert. Der Vorgang wurde jedoch eingestellt. Auch Untersuchungen gegen zwei Polizisten, unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung, wurden nicht weiterverfolgt.

Leiche im Wald entdeckt

Der Iraker sollte ursprünglich im Prozess als Zeuge aussagen. Er ist jedoch mittlerweile gestorben. Ein Jagdpächter entdeckte seine Leiche am vergangenen Montag im Tharandter Wald. Laut Obduktionsergebnis starb der Mann bereits im Januar an Unterkühlung. Es gebe keine Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung und keine Hinweise auf eine Straftat, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Laut Polizei war der Iraker in mehreren Krankenhäusern zur Behandlung, neben dem Fachkrankenhaus in Arnsdorf war er nach SZ-Informationen zeitweise auch in der Psychiatrie des Krankenhauses Dresden-Friedrichstadt untergebracht. Er musste diese jedoch wegen seines aggressiven Verhaltens verlassen. Zudem ermittelte die Staatsanwaltschaft Dresden gegen den Asylbeweber wegen Körperverletzung. (szo)