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Erneuter Betrugsversuch

Etwas Ähnliches könnte jedem passieren: Die Tierschützer sollten um fast 5 000 Euro erleichtert werden. Mitarbeiter der VR-Bank haben das vereitelt.

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© privat

Von Heike Heisig

Leisnig. An den Schreck und die Verzweiflung, als vom Konto des Tierschutzvereins „Tiernothilfe“ für Leisnig und Umgebung mehr als 12 000 Euro abgebucht waren, können sich Vorsitzende Rosi Pfumfel und ihre Mitarbeiter noch gut erinnern. Obwohl der Fall inzwischen drei Jahre zurückliegt, wollen sie Derartiges nicht wieder durchmachen. Die Unsicherheit, ob der Verein das Geld zurückbekommt oder womöglich vor dem Nichts steht, hat damals alle belastet. Doch diese Woche hätte es den Verein wieder treffen können. „Es ist nur den Mitarbeitern der VR-Bank Mittelsachsen zu verdanken, dass wir diesmal mit dem Schrecken davon gekommen sind“, sagt die Vereinsvorsitzende.

Wie sie schildert, haben der oder die Täter einen Überweisungsschein im Namen und zulasten des Tierschutzvereins ausgefüllt. „Als Empfänger ist ein Jozef Peric mit einer Bankverbindung in Polen angegeben. Das könnte durchaus der vermeintliche Betrüger sein. Doch wir gehen von einem Strohmann aus“, sagt Rosi Pfumfel. In dem Betrugsfall 2015 war das Geld an einen David Sanchez Matos überwiesen worden.

Nach Pfumfels Worten ist das Formular den Mitarbeitern der VR-Bank aufgefallen. „Meine Unterschrift hat nicht mit der hinterlegten übereingestimmt“, so die Vereinsvorsitzende. Sie kann kaum in Worte fassen, wie froh sie darüber ist, dass den Bankbeschäftigten der Betrug an dieser Stelle aufgefallen, es gar nicht erst zur Überweisung gekommen ist. „Das hat uns jede Menge Rennereien und Ärger erspart“, sagt Rosi Pfumfel. Und sie weiß genau, worüber sie spricht. 2015 habe der Verein die betrügerisch abgebuchten, mehr als 12 000 Euro zwar zurückbekommen. „Doch es war ein langer und Nerven aufreibender Weg“, so die Leisnigerin.

Einen Weg im Zusammenhang mit dem jetzigen Betrugsversuch hat sie dennoch auf sich genommen. Rosi Pfumfel ist nach Döbeln zur Polizei gefahren und hat wie schon 2015 Anzeige gegen unbekannt gestellt. Als Beweismittel übergab sie den Beamten diesmal das von den Betrügern ausgefüllte Überweisungsformular und den A5-Umschlag, in dem der VR-Bank der Auftrag zugestellt worden ist.

Es kann jeden treffen

Um solche Kontomanipulationen mussten sich die Tierschützer schon einige Male kümmern. Mehrfach haben sie festgestellt, dass kleinere Beträge zwischen 90 und 100  Euro per Lastschrift vom Konto des Vereins abgegangen sind. Eine Lastschrift könne aber schnell rückgängig gemacht werden, so die Erfahrungen von Rosi Pfumfel. Wer sich da am Konto des Leisniger Vereins bedient hat, das habe sie nie erfahren.

Was dem Leisniger Verein passiert ist, damit kann auch jeder andere Kontoinhaber konfrontiert werden. Der DA hat dazu mit Andrea Heyer gesprochen. Sie ist Referatsleiterin Finanzdienstleistungen bei der Landesgeschäftsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Frage, wie sich Verbraucher vor unberechtigten Abbuchungen von ihrem Privat- oder Vereinskonto schützen können, hört sie nicht zum ersten Mal. Sie rät: „Vorsichtig mit den eigenen (Konto)daten umgehen! Das heißt, auch keine leeren Kontoauszüge in den Papierkorb im Vorraum der Bank werfen, keine ausgefüllten Überweisungsträger liegenlassen und bei der Dateneingabe am Automaten aufpassen, dass niemand mitliest. Außerdem empfehle ich, auch die Eingabe am heimischen Rechner immer noch einmal auf Richtigkeit zu kontrollieren.“

Wer seine Kontoauszüge regelmäßig kontrolliert, ist gut beraten. Denn: „Bei Überweisungen ist es – anders als bei Lastschriften – mit der Rückgängigmachung schwierig. Es ist dabei größte Eile geboten“, sagt Andrea Heyer. „Ist der Auftrag bereits ausgeführt, muss man sich mit dem Empfänger des Geldes auseinandersetzen. Die Bank kann dabei behilflich sein. Diese Unterstützung kann oder wird, je nach Institut, aber Geld kosten“, erläutert die Fachfrau. Sie sagt auch ganz klar, dass das Geld möglicherweise verloren sein kann. Das ist dann der Fall, „wenn der unberechtigte Empfänger nicht mehr aufzufinden ist oder er trotz eines Urteils auf Rückzahlung dauerhaft zahlungsunfähig ist“, so Andrea Heyer. (mit DA/sol)