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Erhebliche Mitschuld am eigenen Tod

Nach dem tödlichen Unfall eines Motorradfahrers musste sich ein Bauunternehmer verantworten. Das Verfahren wurde eingestellt.

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© dpa (Symbolfoto)

Von Alexander Schneider

Ein 41-jähriger Motorradfahrer kam am 26. September vergangenen Jahres in Schönfeld ums Leben. Er befuhr gegen 19.30 Uhr die Cunnersdorfer Straße, als vor ihm ein VW Transporter aus der Grundstücksausfahrt einer Baufirma kam. Der Biker bremste voll, stürzte und prallte gegen den knallorangefarbenen VW. Der 41-Jährige erlag noch vor Ort seinen schweren Verletzungen, die Feuerwehr löschte die Enduro-Maschine, die bei dem Unfall in Brand geraten war.

Der Fahrer, 49-jähriger Inhaber der Baufirma, stand am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Dresden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte er den Motorradfahrer erkennen müssen und daher nicht schon mit der vorderen Achse auf die Fahrbahn fahren dürfen. Der Unfall sei daher vermeidbar und vorhersehbar gewesen.

Richter Arndt Fiedler war überrascht, dass sich der Angeklagte nicht zu dem Unfall äußern wollte. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass der folgenschwere Unfall „völlig problemlos“ zu vermeiden gewesen wäre – durch den Motorradfahrer, der viel zu schnell gewesen sein muss.

Das Gutachten des Verkehrssachverständigen hat diese These nun untermauert. Danach muss die Mindestgeschwindigkeit des Krads zwischen 64 und 78 Stundenkilometer betragen haben – in der dort endenden 30er-Zone. Es konnte nicht mehr festgestellt werden, ab wann der Biker bremste und wo genau sich zu dem Zeitpunkt der Transporter befand.

Nach dem Gutachten war die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass das Verschulden des VW-Fahrers an diesem Unfall sehr gering war. Der Staatsanwalt beantragte daher, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Richter Fiedler ging sogar noch weiter. Er stellte das Verfahren ohne weitere Auflagen ein. Das Fehlverhalten des Bikers sei weit größer, sagte er.