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Ekel-Döner über Nacht nicht gewechselt

Mit einem saftigen Bußgeld wurde gestern der Inhaber eines Dönerladens bestraft.

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Von Alexander Schneider

Wenn die Damen von der Hygiene-Kontrolle kommen, finden sie in der Regel auch etwas. Küchen sind Kampfplätze, wo täglich Schlachten geschlagen werden. Umso wichtiger, dass wenigstens hinterher aufgeräumt wird. Doch selbst das war offensichtlich in einem Dönerladen am Conertplatz in Löbtau nicht geschehen.

Der 44-jährige Inhaber hatte es im Februar 2010 seiner Kontrolleurin sogar besonders leicht gemacht. Die Frau vom Amt kam gegen Mittag, gerade als die ersten Kunden bedient werden sollten. Was sie sah, hatte gestern ein Nachspiel im Amtsgericht Dresden bei Bußgeldrichter Hermann Hepp-Schwab.

Dem städtischem Bescheid zufolge lagen in der Küche noch Essensreste vom Vortag. Im Gefrierschrank fanden sich Lebensmittel offen und ohne Kennzeichnung – Nudeln, Hühnchenfleisch, ganze und angebrochene Dönerkegel. Im Grill drehte sich Dönerfleisch vom Vortag. Weiter fand die Kontrolleurin Schwarzschimmel am Gefrier- und Kühlschrank. Wohl bekomm's.

Der Inhaber – er hat seinen Laden längst geschlossen – war mit der Kritik nicht einverstanden. Auch das Bußgeld von 455 Euro fand der Tunesier zu hoch. So bestritt er, dass der Dönerspieß vom Vortag war. Doch gerade das hatte seine Mitarbeiterin bei der Kontrolle zugegeben. Außerdem sagte Kontrolleurin Katharina S. als Zeugin: „Anlass für unsere Kontrolle war eine Beschwerde, weil alte Dönerspieße aufgesteckt worden sein sollen.“

Auch wenn der wortgewandte Beschuldigte, der sich mit dem Betrieb von Dönerläden sein Germanistik- und Romanistik-Studium finanziert hatte, einzelne Verfehlungen zugab, blieb er uneinsichtig. So schob er ein Mitverschulden der Zustände auf den Vorbesitzer, obwohl er den Laden bereits seit einem guten halben Jahr geführt hatte. Gipfel jedoch war, dass er nach einem ersten Besuch der Hygiene im August 2009 nichts geändert hatte. Richter Hepp-Schwab erhöhte das Bußgeld daher auf 505 Euro.