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Eintritt nur mit deutschem Pass

Ein Waffenhändler in Laubegast verbietet Ausländern den Zutritt. Kritiker finden das fremdenfeindlich und sind empört.

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Nina Schirmer

Der Zettel im Schaufenster der Laubegaster Wache ist eindeutig – aber nur für Sprachkundige. Laut dem A4-Blatt ist in dem Waffengeschäft an der Österreicher Straße nicht jeder gleich willkommen. Der Besitzer macht klar, wen er nicht in seinem Laden duldet. „Kein Zutritt für Leute ohne deutschen Pass“ steht auf dem Aushang. Das Verbot ist in fünf verschiedenen Sprachen formuliert: Arabisch, Albanisch, Persisch, Somali und Bosnisch. Eine deutsche Übersetzung des Textes gibt es nicht.

Zweimal hängt dieser Zettel in der Laubegaster Wache – im Schaufenster und an der Eingangstür. Die Botschaft: Ausländer dürfen den Laden nicht betreten.
Zweimal hängt dieser Zettel in der Laubegaster Wache – im Schaufenster und an der Eingangstür. Die Botschaft: Ausländer dürfen den Laden nicht betreten. © privat

Warum das Verbot ausgerechnet nur in diesen fünf Sprachen ausgesprochen wird, will Ladeninhaber Bert Stötzer gegenüber der SZ nicht öffentlich erklären. Auch findet sich das Verbot nicht in englischer Sprache. Soll damit möglicherweise eine politisch motivierte Geschäftspolitik verheimlicht werden? Auch das will Stötzer nicht öffentlich kommentieren, redet stattdessen von Sicherheitsgründen.

Möglicherweise verzichtet er auf die deutsche Sprache, um keinen falschen Eindruck bei seinen einheimische Kunden zu erwecken. Im Stadtteil ist der Aushang jedoch nicht unbemerkt geblieben. „Ich finde das rassistisch und skandalös“, sagt Claus Dethleff vom Netzwerk „Laubegast ist bunt“. Der Verein setzt sich für Weltoffenheit und kulturelle Vielfalt in Laubegast ein. „Dieser Aushang erinnert mich an 1933“, sagt Dethleff und spielt damit auf die Ausgrenzung und Entrechtung der Juden im Nationalsozialismus an.

Der Netzwerk-Chef ist ebenfalls Vorsitzender des Dresdner Stolpersteinvereins, der das Schicksal von Juden im Dritten Reich dokumentiert und an die Nazi-Opfer erinnert.

Ist ein Zutrittsverbot für Ausländer überhaupt mit den Gesetzen vereinbar? „Auch wenn der Ladeninhaber das Hausrecht in seinem Geschäft ausübt, ist ein Zutrittsverbot für Ausländer nicht zulässig“, sagt Rechtsanwalt Robert Uhlemann. Der 38-Jährige ist Experte für Verwaltungsrecht. „Dieser Aushang verstößt gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, sagt Uhlemann. „Das Betreten eines Ladens darf nicht von der Herkunft oder Hautfarbe abhängig gemacht werden.“ Betroffene könnten den Besitzer deshalb auf Unterlassung verklagen.

Neben dem Zutrittsverbot werden die Adressaten des Aushangs auch auf eine Registrierung hingewiesen. Zumindest der arabische Satz ergibt aber keinen erkennbaren Sinn. Wörtlich übersetzt steht da „Registrierung der Menschen erfolgt mit uns“. Was damit gemeint ist, kann auch Netzwerkchef Dethleff nur vermuten. „Es sollte vielleicht heißen, dass das Zutrittsverbot nicht für registrierte Kunden gilt“, sagt er.

Das Zutrittsverbot für Ausländer ist in Dresden anscheinend ein Einzelfall. Dem Handelsverband Sachsen ist so etwas bisher nicht bekannt. Auf der Website seines Geschäfts wirbt Stötzer mit dem Slogan „Alles, nur nicht politisch“. Ob das auch für die möglicherweise willkürliche Ausgrenzung von Ausländern gilt, liegt wohl im Auge des Betrachters.