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Eine etwas andere Litfaßsäule

Ein kleines Bauwerk an der Neukircher Straße erregt Aufmerksamkeit. Dabei ist es noch gar nicht fertig.

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© Uwe Soeder

Von Madeleine Siegl-Mickisch

Stiebitz. Es ist nicht zu übersehen. An der Neukircher Straße in Stiebitz zieht seit Kurzem ein ungewöhnliches Objekt die Blicke der Vorbeifahrenden an. Und provoziert Fragen, wie Ortsvorsteher Torsten Höhne in der jüngsten Ortschaftsratssitzung anmerkte. Von Neugier bis hin zu unsachlichen Bemerkungen wie, ob da etwa eine Moschee entstehe, reicht die auch in sozialen Netzwerken geführte Diskussion über die helle Säule mit der grünen Kuppel. Dabei solle das „Zwiebeltürmchen“, wie Höhne es bezeichnet, doch nur eine Art Litfaßsäule werden. – Steffen Knorre vom gleichnamigen Baumdienst, an dessen Zufahrt das Objekt steht, kann die ganze Aufregung nicht verstehen. „So ein ähnliches Ding hat bis kurz nach der Wende schon mal da gestanden.“ Er fragt sich, warum immer gleich so viel hineininterpretiert wird, wenn etwas Neues entsteht. „Die Leute sollen sich doch einfach mal überraschen lassen.“ Denn das Ganze sei ja noch gar nicht fertig. Doch unabhängig von dem Hingucker an der Firmenzufahrt soll noch mehr passieren. Dazu möchte sich Steffen Knorre aber nicht äußern. Weil sein ungewöhnlich gestaltetes Firmengelände immer wieder ungebetene und allzu neugierige Gäste anziehe, möchte er nicht noch mehr darauf aufmerksam machen, begründet er.

Doch im Ortschaftsrat kam das Thema jetzt auf den Tisch: Es wurde darüber informiert, dass ein Bebauungsplan für das Gelände des Baumdienstes aufgestellt werden soll. Demnach sollen dort unter anderem noch ein Feuerlöschteich und weitere Unterstellmöglichkeiten für Fahrzeuge entstehen. Weil das Areal im Außenbereich liegt, sei das nicht mehr so einfach genehmigungsfähig, erläuterte Cornelia Quack vom Bauverwaltungsamt der Stadt. Seit 2004 sei das Gelände, auf dem früher eine Gärtnerei ansässig war, schrittweise neu gestaltet worden. Das sei als sogenanntes privilegiertes Vorhaben – wozu laut Baugesetzbuch unter anderem Gartenbau-, Land- und Forstwirtschaftsbetriebe gehören – zwar ohne Bebauungsplan möglich gewesen. Nun sei aber ein solcher nötig, um für weitere Baumaßnahmen Rechtssicherheit zu schaffen. Der Ortschaftsrat hat der Aufstellung des Plans zugestimmt. (SZ/MSM)