Merken

Ein Tier stirbt, was nun?

Beim Umgang mit dem Kadaver ist einiges zu beachten. Die Biotonne ist auf keinen Fall der richtige Ort.

Teilen
Folgen
© Peter Redlich

Von Heike Sabel

Radebeul/Großenhain. Dieser Tage ein überfahrener Marder im Radebeuler Ortsteil Kötzschenbroda. Bei Pirna ein totes Lämmchen in der Biotonne: Der SZ-Beitrag über einen im Abfall entsorgten Kadaver empörte viele Leser. Auch ein zerlegtes Wildschwein, ein frisch abgezogenes Schafsfell und andere nicht mehr identifizierbare Tierkörper wurden schon in Biotonnen in Sachsen gefunden. Da musste sogar Sylvia Schäfer schlucken. Die Geschäftsführerin des Zweckverbands für Tierkörperbeseitigung (TBA) Sachsen in Lenz bei Großenhain kennt sich mit toten Tieren aus. Der Verband ist zuständig für die sachgerechte Abholung und unschädliche Verarbeitung von toten landwirtschaftlichen Nutztieren sowie von Schlacht- und Brütereiabfällen.

Eines ist klar: Tote Tiere gehören nicht in die Mülltonne. Was aber tun, wenn ein Haustier stirbt oder ein Wildtier auf meinem Grundstück verendet?

Was mache ich, wenn auf meinem Grundstück ein fremdes Tier stirbt?

Was einem erst einmal einen Schrecken einjagt, ist amtlich geregelt. Fremde oder herrenlose Tiere, wie zum Beispiel Hunde oder Katzen, sind unverzüglich der Tierkörperbeseitigungsanlage, also Lenz, zu melden. Verantwortlich ist immer der Eigentümer der Fläche, also bei einem privaten Grundstück der Besitzer, bei öffentlichen Straßen und Plätzen Stadt, Kreis oder Land. Auch für Gewässer gibt es Verantwortliche. Spezialfahrzeuge holen das Tier dann ab. Dabei muss der Grundstückseigentümer kostenlos helfen. Das bedeutet zum Beispiel, das Tier aus schwer zugänglichem Gelände zu transportieren.

Stirbt ein Wildtier, zum Beispiel ein Fuchs, im Garten, ist es ratsam, den zuständigen Jäger zu informieren. Das geht auch über das Landratsamt oder die Polizei. Der Jäger muss schauen, ob das Tier an einer ansteckenden Krankheit gelitten hat.

Und wenn mein Hund, meine Katze oder ein anderes Haustier stirbt?

Da gibt es drei Möglichkeiten. Erste: Das Tier wird nach Lenz gebracht bzw. von den Mitarbeitern der Tierkörperbeseitigung abgeholt.

Zweite: Es wird im heimischen Garten begraben. Voraussetzungen sind, dass es der eigene Garten ist und er nicht in einer Trinkwasserschutzzone liegt. Außerdem ist das Bestatten in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Straßen und Wegen nicht erlaubt.

Dritte Möglichkeit: das Tierkrematorium oder der Tierfriedhof.

Was muss man bei einem Wildunfall beachten?

Wildtiere, die in freier Natur verenden, sind von der Pflicht zur Beseitigung ausgenommen. Anders ist es, wenn der Kadaver Anzeichen einer Seuche zeigt.

Bei einem Wildunfall hingegen muss immer die Polizei bzw. der Jäger gerufen werden. Für das Beseitigen des Kadavers darf kein Geld verlangt werden. Keinesfalls darf ein totes Tier mitgenommen werden, das wäre Wilderei. Wer weiterfährt und das Tier liegenlässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und riskiert auch Schadenersatz an den Jäger, der das Wildbret eventuell noch hätte verwenden können.

Was ist mit kleinen Tieren wie Hamster oder Wellensittich?

Wegen einer toten Maus, einem Hamster, Wellensittich oder Igel muss keiner die Tierkörperbeseitigung rufen. Kadaver von kleinen Tieren dürfen in den Hausmüll, bestätigt das Landratsamt Pirna.

Der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil aus Klein-Winternheim verweist auf die gesetzlich nicht definierte Grenze von kleinen Tieren. Waren Tiere krank, verbiete sich das Eingraben oder Entsorgen im Müll. Kadaver von Katze, Hund oder größeren Tieren gehören auf keinen Fall in den Müll.

Wie viele tote Tiere werden jährlich entsorgt?

In Lenz werden jährlich mehr als 100 000 Tierkadaver entsorgt. Nur rund ein Prozent sind Haustiere. Die Nachfrage zum Entsorgen von Heimtieren ist in den vergangenen Jahren stabil, sagt Geschäftsführerin Sylvia Schäfer. Die Haustiere werden nicht nach Tierarten unterschieden. Ab und zu ist schon mal eine Schlange dabei oder auch ein Kaiman. In ländlichen Gegenden werde oft die Möglichkeit des Begrabens im eigenen Garten genutzt.

Was passiert mit den Resten der Tiere?

Die Tierkörper werden zerkleinert und in Sterilisatoren und Trocknern verarbeitet. Das entstehende Tiermehl wird verbrannt.

Was kostet es, mein Tier in Lenz entsorgen zu lassen?

Egal ob Hauskatze und Deutsche Dogge: Die Gebühren sind für alle gleich. Ein Haustier zu entsorgen, kostet sieben Euro, das Abholen zwölf Euro.

Wie wird die Abholung organisiert?

Wer ein Tier abholen lassen will, vereinbart telefonisch einen Termin. Haustiere werden im Rahmen von Regeltouren abgeholt, meist mit einem Lkw. In Dresden und Leipzig ist ein Kleintransporter unterwegs. „Unsere Fahrer sind bemüht, die Gefühlslage der Kunden, wenn sie ihnen ihr Heimtier übergeben, zu beachten, auch wenn wir keine Tierbestattung sind, die sicherlich individueller auf den Kunden eingehen kann“, sagt Sylvia Schäfer. Schlachtereien und Tierarztpraxen gehören zu den ständigen Kunden der Tierkörperbeseitigungsanstalt. Viele Tierfreunde lassen ihr Haustier in einer Praxis einschläfern. Da kümmert sich dann der Tierarzt um den Transport, gegebenenfalls werden dafür Kosten fällig. Die Alternativen sind wiederum Tierkrematorium oder Tierfriedhof.

Kontakt: TBA Lenz, Telefon 035249 7350,

www.tba-sachsen.de, www.zaoe.de