Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist für die Opfer nicht nur ärgerlich und frustrierend. Es ist auch ein verstörender Eingriff in die Privatsphäre, selbst wenn es sich „nur“ um die Gartenlaube handelt. Zahlreiche Betroffene haben sich mit viel Liebe und Fleiß einen persönlichen Rückzugsort geschaffen, der von offenbar einem Einzigen rücksichtslos zerstört und beschädigt wird. Nach mühevoller Ermittlungsarbeit haben die Beamten nun tatsächlich den dringend Tatverdächtigen ermitteln können. Wenn ein solcher Täter dann aber nur mit einem sprichwörtlichen Klaps auf die Finger davon kommt, weil der angerichtete Schaden nicht hoch genug ist, sorgt das für noch mehr Enttäuschung und Unverständnis. Auch wenn Recht und Gesetz genüge getan werden muss, dürfen die Opfer dabei nicht vergessen werden.
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