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Dubioser Handel mit Wunschrufnummern

Für bestimmte Handynummern verlangen manche Ebay-Anbieter mehrere Hunderttausend Euro. Ist das erlaubt?

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© dpa-tmn

Von Matthias Arnold

Eine leicht zu merkende Telefonnummer ist für Unternehmer Gold wert. Im Idealfall verbinden Kunden mit ihr gleich ein Produkt oder einen Service. Fernseh- und Radiosender setzen darauf etwa bei ihren Gewinnspielen. Der Taxi-Ruf hat es perfektioniert: 55555 oder 66666 lassen sich in jedem Zustand noch in die Tastatur tippen. Wer ein Geschäft neu gründet, will erreichbar sein – im Internet und mobil.

Doch so eingängige Handynummern liegen nicht auf der Straße. Manche Mobilfunkbetreiber bieten zwar gegen Aufpreis eine Wunschrufnummer an. Aber viele Kombinationen sind bereits vergeben. Umtriebige Geschäftsleute haben darin schon seit Längerem einen Markt entdeckt. Sie verkaufen sogenannte VIP-Nummern für viel Geld bei Ebay. Die Preise auf der Handelsplattform lassen einen staunen. Eine halbe Million Euro verlangt etwa ein Anbieter für eine Handynummer mit fünf Nullen. 360 000 Euro will ein anderer haben für eine mobile Durchwahl, bei der nach der Vorwahl die Ziffern 7100100 folgen. Die Angebote beziehen sich auf Prepaid-Karten und Handyverträge. Manche Verkäufer erscheinen seriös, andere mindestens dubios. Sie alle bewegen sich auf einem Markt in einer rechtlichen Grauzone.

Das Geld ist futsch

2012 sorgte ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts für Aufsehen. Ein Nutzer hatte über Ebay für viel Geld eine VIP-Rufnummer erworben. Doch plötzlich funktionierte sie nicht mehr. Der Mitarbeiter eines Shops des zugehörigen Mobilfunkbetreibers hatte ihm die Nummer wieder weggenommen, um sie an jemand anderen zu verkaufen. Er fälschte dafür Unterlagen und übertrug die Nummer unerlaubterweise auf den anderen Kunden. Der Ebay-Nutzer klagte gegen den Mobilfunkbetreiber – und verlor, trotz des fragwürdigen Vorgehens des Mitarbeiters. Weder sein Geld noch die Nummer bekam er zurück.

„Der Handel mit Rufnummern verstößt gegen die Telekommunikations-Nummerierungsverordnung“, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Und so sah es auch das Landgericht. Ein Vodafone-Sprecher betont: „Wer auf Ebay eine VIP-Nummer für teures Geld erwirbt, muss damit rechnen, dass sein Geld futsch ist – ohne dass er die Rufnummer bekommt oder dauerhaft behalten kann.“ Selbst die Mobilfunkbetreiber dürften keinen Handel mit VIP-Rufnummern unternehmen.

Der Netzagentur obliegt die Verwaltung von Handynummern. Sie teilt sie in Blöcken den Mobilfunkbetreibern zu, diese teilen die einzelnen Nummern wiederum ihren Kunden zu. Möchte ein Kunde die Nummer an jemand anderen weiterreichen, kann er beim Anbieter einen Vertragspartnerwechsel beantragen. Geld darf er dafür vom neuen Vertragspartner nicht verlangen. Doch die Verordnung, die all das vorschreibt, lässt Spielraum für Interpretationen. So ist aus Sicht von Ebay die „rechtsgeschäftliche Weitergabe von Zuteilungen von Telefonnummern laut Verordnung in bestimmten Fällen erlaubt“. Auch der Mobilfunkkonzern Telefónica will aufgrund der vielen unterschiedlichen Angebote bei Ebay keine allgemeingültige Aussage treffen. Man teilt lediglich mit: „Es erfolgt seitens Telefónica keine aktive Prüfung von Angeboten auf Verkaufsplattformen im Internet.“ Der Bundesnetzagentur zufolge sind in der Sache derzeit mehrere Verwaltungsverfahren anhängig.

Legale Geschäfte

Bis dahin brummt der Handel. Auch professionelle Verkäufer mit angemeldetem Gewerbe mischen mit. Ein Anbieter verkauft beispielsweise Startpakete mit nicht aktivierten SIM-Karten und besonders eingängigen Handynummern. Wäre das Geschäft illegal, wäre er längst ohne Job, schreibt er.

Wer sich durch seine Bewertungen klickt, stellt fest, dass er in Einzelfällen bis zu 1 000 Euro pro Nummer umsetzt – je nachdem, wie eingängig diese ist. Einen Großteil aber verkauft er zu Preisen von um die 50 Euro. Da die Nummern nur Bestandteil des Startpakets seien, handele es sich um einen legalen Handel.

Interessierte Käufer werden sich von solchen Beteuerungen schnell überzeugen lassen. Weil weder die Mobilfunkbetreiber noch die Bundesnetzagentur jedes einzelne Angebot bei Ebay prüfen, dürfte die Gefahr ohnehin gering sein, seine Nummer wieder zu verlieren. Auch der Verbraucherzentrale sind keine Probleme oder Beschwerden im Zusammenhang mit VIP-Rufnummern bei Ebay bekannt. (dpa)