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Die letzten Worte der Infinus-Manager

Eine Woche vor der Verkündung des Urteils bedauern die Beschuldigten die Verluste der Anleger. Schuld seien aber nicht sie, sondern andere im Gerichtssaal.

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© Arno Burgi/dpa (Symbolfoto)

Von Karin Schlottmann

Dresden. Im Betrugsverfahren um die Dresdner Finanzdienstleister-Gruppe Infinus haben die sechs Angeklagten den Betrugsvorwurf der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. In ihren letzten Worten vor der Urteilsverkündung beteuerten sie am Montag, von der Korrektheit ihres Geschäftsmodells überzeugt gewesen zu sein. Es sei nie ihre Absicht gewesen, Menschen zu betrügen. Bis zum Schluss habe das Unternehmen Zinsen an die Anleger gezahlt, von Luftbuchungen oder einem Schneeballsystem könne keine Rede sein, sagte der Hauptangeklagte Jörg Biehl vor dem Landgericht Dresden.

Nach seinen Worten ist Infinus eine große Erfolgsgeschichte, die offenbar „einigen nicht gepasst habe“. Für die durch die Ermittlungen eingetretenen Verluste sei einzig und allein die Staatsanwaltschaft verantwortlich, die nach der Beweisaufnahme nicht zugeben wolle, dass sie falsch gelegen habe , wie er sagte. Die Ankläger gehen davon aus, dass die sechs beschuldigten Infinus-Manager eine Art Geldkarussell betrieben haben. Die 22 Gesellschaften des Firmengeflechts hätten untereinander Scheingeschäfte abgeschlossen und so die Bilanzen geschönt. Dem Gründer des Mutterkonzerns Future Business (Fubus) und vier Ex-Führungskräften werden gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen und einem weiteren Angeklagten Beihilfe. 22 000 Anleger sollen betrogen worden sein.

Der Mitangeklagte Kewan Kadkhodai sagte, wenn er als Manager Fehler begangen habe, würden diese nicht die Zerschlagung des Unternehmens rechtfertigen. Eine Gefängnisstrafe gegen ihn bringe keinem Anleger sein Geld zurück. Jens Pardeike, der wie die übrigen Angeklagten das Gericht um Freispruch bat, kritisierte ebenfalls das plötzliche Ende der Finanzgruppe. Statt einer weichen Landung, die möglich gewesen wäre, sei die Firma „mit einer Flak vom Himmel geschossen worden“. Den Rest des Vermögens zerfleddere nun der Insolvenzverwalter.

Die Wirtschaftsstrafkammer will am nächsten Montag ihr Urteil verkünden.

Der Fall, die Angeklagten: Das SZ-Dossier zum Infinus-Prozess