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Die 7 häufigsten Radfahr-Irrtümer

Was dürfen Radfahrer und was nicht? Die SZ räumt mit sieben Missverständnissen auf.

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© dpa

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an Verkehrsregeln halten, schon klar. Aber müssen Fahrradwege überhaupt zwingend benutzt werden?

Irrtum 1: Radfahrer müssen Radwege benutzen – ohne Wenn und Aber

So pauschal stimmt das nicht. Ein Weg muss nur dann benutzt werden, wenn ein blaues Radwegschild vorhanden ist. Gefahren werden darf dann nur in die Richtung, in die das Schild zeigt.

Irrtum 2: Radfahrer müssen immer hintereinander fahren

Tatsächlich dürfen Radfahrer auch nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Im Verband mit 16 Fahrern und mehr dürfen sie generell nebeneinander fahren. Autofahrer müssen dann hinter den Radfahrern bleiben, wenn zum Überholen nicht genug Platz vorhanden ist.

Irrtum 3: Auf Zebrastreifen haben Fußgänger und Radfahrer Vorrang

Wenn Radfahrer auf Zebrastreifen Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und schieben. Ansonsten sind Autofahrer nicht gezwungen, anzuhalten und zu warten.

Irrtum 4: Radfahrer dürfen Einbahnstraßen beidseits befahren

Generell gilt: Die Einbahnstraßen-Regel gilt auch für Radfahrer. Allerdings werden immer mehr Straßen per Zusatzschild für Radfahrer freigegeben.

Irrtum 5: : Beim Abbiegen muss man den Arm die ganze Zeit ausstrecken

Da Radfahrer keinen Blinker haben, müssen sie die Richtung signalisieren, in die sie abbiegen wollen. Allerdings muss der Arm nicht die ganze Zeit ausgestreckt werden. Wenn das Handzeichen gegeben wurde, kann man zum Beispiel nach dem Einordnen auf die Abbiegespur den Arm wieder herunternehmen oder während des Abbiegens selbst.

Irrtum 6: Kopfhörer sind für Radfahrer verboten

Wer beim Radfahren Musik hören will, darf das machen. Allerdings muss er den Verkehr um sich herum noch wahrnehmen können. So muss man zum Beispiel die Sirene eines Krankenwagens hören. Nachprüfbar ist das nur schwer. Bewertet wird das meistens erst, wenn es zu einem Unfall gekommen ist.

Irrtum 7: Tempo 50 in der Stadt gilt auch für Radfahrer

Bergab und vielleicht noch mit dem E-Bike sind 50 km/h durchaus drin. Das Tempolimit gilt aber für Autos. Radfahrer müssen immer mit „angepasster Geschwindigkeit“ fahren. (SZ/sr)