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Der Witz mit der Bombe

Zwei junge Männer platzierten eine Bombenattrappe am Dresdner Hauptbahnhof. Eine Schnapsidee mit Folgen.

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© Daniel Förster

Von Maximilian Helm

Die beiden Männer sitzen schweigend im Gerichtssaal. Hin und wieder wechseln sie ein Wort mit ihren Anwälten. Beide wirken schuldbewusst. Paul T. und Thoralf H. sind zwei 20 Jahre alte Männer aus dem Pirnaer Umland. Beide hatten schon mit Drogen, Alkoholmissbrauch und Spielsucht zu kämpfen. Außerdem eint sie, im Oktober 2016 eine ausgesprochen schlechte Idee gehabt zu haben.

Nachdem sich T. und H. am frühen Abend des 27. Oktober 2016 in ihrer gemeinsamen Dresdner Wohnung betrunken und, in H.s Falle, Drogen konsumiert hatten, begannen sie aus einer alten Chipsdose, Drähten und Paketklebeband eine „Bombe“ zu bauen. Anschließend füllten sie diese mit etwas Flüssigkeit und einigen Pulverresten und versahen sie mit arabischen Schriftzeichen und einem durchgestrichenen Hakenkreuz. Dann nahmen sie von ihrer Wohnung in Pieschen aus die S-Bahn Richtung Hauptbahnhof, wo sie die Bombenattrappe gegen 23.30 Uhr in einem randvollen Mülleimer nahe des Bundespolizei-Büros ablegten.

Ein Zugführer, dessen Aussageprotokoll bei Gericht verlesen wurde, bemerkte den Gegenstand und legte ihn gut sichtbar auf den Deckel des Mülleimers, in der Hoffnung, der Sicherheitsdienst werde die Attrappe entfernen. Dieser reagierte jedoch deutlich drastischer, leitete die Evakuierung des gesamten Bahnhofs ein und forderte Spezialkräfte an. Der Hauptbahnhof blieb von 1.20 bis 2.44 Uhr des 28. Oktober komplett gesperrt. Mit einem Schuss wurde die Ungefährlichkeit der Attrappe sichergestellt, die Polizei nahm die Ermittlungen auf. Mittels DNA-Abgleich kamen die Behörden auf die Spur der zwei vorbestraften jungen Männer. Zur Schadenshöhe gab es kein offizielles Gutachten.

Vor dem Landgericht Pirna mussten sich die beiden nun am Dienstag wegen versuchter Störung des öffentlichen Friedens verantworten. Paul T. zeigte sich sehr kooperativ, gestand allerdings auch den starken Alkoholmissbrauch des Tages und konnte sich an einige Details nicht erinnern. Auch H. bestritt die Tat keineswegs, gab jedoch mit Verweis auf seinen Drogenmissbrauch an, sich an überhaupt nichts erinnern zu können.

Dem Gericht fielen einige Ungereimtheiten auf. Die Täter hatten die Bombenattrappe gebaut, um damit öffentlich Aufmerksamkeit zu erregen. Warum hätten sie sie in den Mülleimer legen sollen, wo man Gefahr läuft, dass sie am nächsten Tag einfach in der Müllabfuhr landet? Darüber hinaus hatte ein Dolmetscher die Worte „Krieg“ und „Terror“ auf der Attrappe identifiziert. Die Angeklagten geben an, kein arabisch zu sprechen. Ob sie sich im Internet eine Vorlage herausgesucht und abgeschrieben hätten, wussten sie nicht mehr. Die Frage blieb offen.

Das Gericht hatte darüber hinaus die Frage zu klären, ob Jugend- oder allgemeines Strafrecht für die beiden Angeklagten angemessen wäre. T. war zuvor wegen räuberischer Erpressung und schwerer Körperverletzung nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Bewährung verurteilt worden, H. hingegen, im gleichen Alter, wegen Nötigung und schwerer Körperverletzung nach allgemeinem Strafrecht ebenfalls zu zwei Jahren auf Bewährung. Zuvor hatte dieser Strafgelder wegen Amtsanmaßung, Fahrerflucht und Fahren ohne Führerschein gesammelt.

Letztlich wurden die beiden Angeklagten wegen Störung des öffentlichen Friedens nach Jugendstrafrecht zu 80 Arbeitsstunden oder alternativ zur einmaligen Zahlung von 800 Euro an eine gemeinnützige Organisation verurteilt. In seiner Urteilsbegründung macht Amtsrichter Jürgen Uhlig vor allem in H.s Fall deutlich, dass es sich bei seinen Vorverurteilungen um typische Jugendsünden gehandelt habe. Bei beiden Angeklagten könne er, besonders weil die Tat inzwischen zwei Jahre her ist, Defizite in der Entwicklung erkennen. Dennoch habe eine absichtliche Gefährdung des öffentlichen Friedens stattgefunden, und dies sei in Zeiten besonderer Sensibilisierung für Terrorismus besonders problematisch. Zwar sei die Schuldfähigkeit durch den starken Rausch eingeschränkt, jedoch nicht aufgehoben.

Zuletzt lobte Uhlig die aus seiner Sicht positive Entwicklung der jungen Männer. Beide sind inzwischen nach eigenen Angaben clean und gehen einer geregelten Tätigkeit nach. H. wird im Januar nächsten Jahres zum zweiten Mal Vater. T. gibt an, dass er in naher Zukunft seinen Realschulabschluss nachholen wolle.