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Denkmalamt bedauert Abriss der Turmgutscheune

Den Denkmal-Experten war am Erhalt des Gebäudes in Pirna gelegen. Ihren Wunsch wollten sie aber nicht mit Macht durchsetzen.

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© Marko Förster

Von Christian Eissner

Pirna. Stück für Stück fällt dieser Tage die letzte Scheune des alten Turmguts an der Dammstraße in Pirna-Copitz – zum Bedauern der Anwohner und sehr zum Ärger des Kuratoriums Altstadt Pirna. Das Scheunen-Grundstück gehört der städtischen Wohnungsgesellschaft WGP, die auf dem Areal Stellplätze für Anwohner-Pkws anlegen möchte.

Seit April wurde um eine mögliche Rettung der um 1883 aus Sandsteinquadern errichteten großen Scheune gerungen. Die Stadt hatte dazu auch eine Stellungnahme des sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege eingeholt und betont, man habe letztlich über den Abriss Einvernehmen mit der Landesbehörde erzielt. In einer Antwort des Landesamtes auf eine Anfrage der SZ stellt sich die Situation nun aber durchaus differenzierter dar. Der Umgang mit dem Bauwerk sei nicht glücklich gewesen, schreibt der zuständige Abteilungsleiter. Das größte Problem sei, dass die Scheune „weder bei der Denkmalerfassung in den 1990er-Jahren noch bei der Überprüfung 2012 als Denkmal erkannt wurde.“ Obwohl man hätte durchaus Gründe für die Denkmaleigenschaft finden können, räumt die Behörde ein.

Nun hätte das Landesamt jederzeit während der seit April laufenden Abriss-Diskussion die Möglichkeit gehabt, die Scheune Kraft seiner Befugnisse zum Denkmal zu erklären. Da die WGP als Eigentümer aber vehement auf einen Abriss bestand und dabei offenkundig auch die Stadtverwaltung hinter sich wusste, wollte das Landesdenkmalamt nicht auf Konfrontationskurs gehen.

In der denkmalpflegerischen Praxis habe es sich bewährt, verlässlich und berechenbar zu sein, erklärt das Landesamt. Demzufolge hätte die Abweichung von der Regel hier umso besser begründet werden müssen. „Das sehen wir hier nicht als erfüllt an.“ Das heißt: Erhaltenswert war die Scheune durchaus, aber aus Sicht der Landesdenkmalpfleger nicht so wertvoll, dass ein Kräftemessen angebracht gewesen wäre. Schließlich, so das Landesamt, sei auch im sächsischen Denkmalschutzgesetz geregelt, dass vor Aufnahmen von Gebäuden in die Denkmalliste das „Benehmen“ mit der betreffenden Gemeinde herzustellen sei. „Im vorliegenden Fall haben wir die Stadt Pirna über unsere Einschätzung informiert, aufgrund der von ihr vorgebrachten Einwände aber darauf verzichtet, sie aufrechtzuerhalten.“