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Das ging wirklich schnell

Keine 24 Stunden nach der Tat saß eine Kosmetik-Diebin vor ihrem Richter. Mit diesem Tempo hatte die Frau selbst wohl am wenigsten gerechnet.

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© dpa

Von Alexander Schneider

Erst am Montag hatte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) die jüngste Initiative seiner Generalstaatsanwalt-schaft vorgestellt. Schnellere Strafprozesse, sogenannte beschleunigte Verfahren, würden in Sachsen noch zu selten durchgeführt. Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung leide, wenn selbst in Fällen von Bagatellkriminalität die Strafe erst lange, manchmal Jahre nach der Tat erfolge, sagte Generalstaatsanwalt Hans Strobl, der die Rundverfügung am 1. September erlassen hatte.

Am Mittwoch, nur zwei Tage nach dem Minister-Wort, saß eine 26-Jährige als Angeklagte in einem eben solchen beschleunigten Verfahren vor einem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden. Die Frau, eine Asylbewerberin aus Georgien, war erst am Abend zuvor in der Dresdner Innenstadt beim Stehlen erwischt worden. Sie hatte um 17.27 Uhr einen Beutel mit Kosmetik im Wert von 132,91 Euro an der Kasse der TK Maxx-Filiale in der Prager Straße vorbeigeschmuggelt. Ein Ladendetektiv hielt sie auf. Nach einer Nacht im Polizeigewahrsam saß die 26-jährige nun, Punkt 14 Uhr, begleitet von drei Polizeibeamten vor dem Saal N1.49. In diesem Saal könnten nun öfter solche Verfahren stattfinden, sagte Gerichtssprecherin Birgit Keeve. Beschleunigte Verfahren brauchten auch einen Ort, wo sie stattfinden können. Manchmal scheitern Prozesse außerhalb der geplanten Verhandlungen an solchen Dingen. Man sei nun vorbereitet.

Richter Rechenberger, der sonst Haftanträge gegen frisch festgenommene Verdächtige prüft, hatte bereits eine gut gefüllte Akte auf dem Tisch – mit Fotos, Zeugenaussagen und anderen relevanten Dingen. Die Angeklagte hatte keinen Verteidiger an ihrer Seite, neben ihr saß nur eine Dolmetscherin für Georgisch. Die Frau schluchzte noch immer sichtlich betroffen und gab sofort den Vorwurf der knappen Antragsschrift zu. Sie sei mit dem Zug von Sohland nach Dresden gefahren, weil sie ein spezielles Shampoo gegen Haarausfall kaufen wollte. Es sei das erste Mal gewesen, dass sie gestohlen habe – darunter Cremes, Seifen, Augen-Make-up und Kosmetikpinsel.

Um 14.22 Uhr wurde die Beweisaufnahme auch schon geschlossen. Die Angeklagte sagte, sie bereue die Sache. Sie habe in dem Moment nicht begriffen, was sie tut. Sie habe dann aber nicht versucht, wegzulaufen. Richter Rechenberger verurteilte die junge Frau noch vor 14.30 Uhr zu einer Geldstrafe von 720 Euro. Im Oktober wolle die Angeklagte nach Georgien zurückkehren, ihr Asylantrag wurde abgelehnt.