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„Das eigentliche Problem entsteht am Strand“

Um die Nutzung der Kiesgrube in Bobersen wird erbittert gestritten. Die SZ hat darüber mit dem Eigentümer gesprochen.

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© Eric Weser

Von Christoph Scharf

Herr Maiwald, befindet sich die Kiesgrube in Bobersen im Staatseigentum, wie jüngst im Gerichtsprozess behauptet wurde?

Werner Maiwald (79) ist Vorstand des Vereins für Sport und Landschaftspflege Bobersen (VSLB).
Werner Maiwald (79) ist Vorstand des Vereins für Sport und Landschaftspflege Bobersen (VSLB). © S. Schultz
Müll am Ufer der Kiesgrube Bobersen.
Müll am Ufer der Kiesgrube Bobersen. © Eric Weser

Nein, das tut sie nicht. Das Gelände ist mein Privateigentum, das ich dem Verein kostenlos zur Nutzung überlassen habe.

Warum ziehen Sie dann eigentlich keinen Zaun um das Areal?

Das wäre erstens ein Riesenaufwand, das Gelände ist mehr als 100 Hektar groß. Zweitens sehe ich schon die ersten Löcher im Zaun. Und drittens gehe ich davon aus, dass das nicht gestattet wäre. Sie müssen sehen, wir viele haben Tiere auf dem Gelände: Biber, Hasen, Rehe, sogar Wildschweine.

Bis vor einiger Zeit stand auf Schildern rund um das Gelände „Zutritt verboten“. Das wurde erkennbar überklebt. Jetzt heißt es „Gewässernutzung nur für Mitglieder des VSLB“. Warum?

Es gab den Streit, ob es sich bei dem Gelände um freie Landschaft handelt oder nicht. Dazu hatten die Behörden unterschiedliche Meinungen. Wir haben das geändert und auch schriftlich bestätigt bekommen, dass die jetzt Beschilderung in Ordnung ist.

Am Eingang des Geländes hängt noch eine Nutzungsordnung des Vereins aus, die das Betreten verbietet. Was gilt?

Solange nicht Gegenteiliges entschieden ist, gehen wir als Verein davon aus, dass das Betreten des gesamten Geländes nicht gestattet ist. Das ist aber nicht das Problem.

Was dann?

Die Nutzung des Gewässers. Dort und am Strand entsteht das eigentliche Problem. Da werden Schnellgrills und Bierflaschen im Sand vergraben. Das ist nicht nur unschön, sondern auch gefährlich. Deswegen sind wir als Verein auch hinterher, dass nur Vereinsmitglieder Badegäste sind. Denn die Mitglieder passen auf, dass so etwas gar nicht erst passiert. Sie machen auch bei den Arbeitseinsätzen im Frühjahr und Herbst mit und halten das Gelände sauber. Der Enthusiasmus der Mitglieder begeistert mich.

Das heißt, schon wer nur am Strand sitzt und kein Mitglied ist, wird vom Verein aufgefordert zu gehen?

Man kann auch einfach in den Verein eintreten, dann ist die Nutzung jederzeit möglich.

Haben das denn schon Leute gemacht?

Ja, viele. Wenn man das Gelände besucht, sieht man ja auch, dass es saubergehalten und bewacht wird. Da überlegen es sich manche, zumal der Mitgliedsbeitrag ja nicht sonderlich hoch ist. Es gibt da doch bei manchem eine gewisse Einsicht.

Das klingt doch eigentlich erfreulich ...

Es gibt aber immer wieder Leute, die diese Einsicht nicht zeigen. Die müssen wir dann auffordern, das Gelände zu verlassen.

Und wenn sie das nicht machen?

... rufen wir die Polizei. Es gab da schon viele Einsätze. Aus unserer Sicht, und das haben wir auch vom Landratsamt schriftlich, handelt es sich bei der Kiesgrube eben um kein natürliches Gewässer. Und das dürfen nur Mitglieder nutzen. Da gehört auch der Uferbereich dazu.

Vor Gericht vertritt Ihre Gegenpartei die Meinung, es handelt sich um ein natürliches Gewässer, das dem Gemeingebrauch zur Verfügung stehen muss ...

Da werden die tollsten Argumente vorgebracht. Aus unserer Sicht sind sie haltlos.

Angenommen, der Verein müsste jedem das Baden erlauben. Was würde das für den Verein bedeuten?

Wie es aussieht, ist das Urteil anders. Das ist aber nicht Gegenstand des Verfahrens.

Sondern?

Dass es jemanden gibt, der mit seinen Hunden über das Gelände spazieren und sie baden lassen will. Das wollen wir nicht. Wir haben eine tolle Wasserqualität, die wir erhalten möchten. Hunde können zudem beißen und sie machen Dreck. Manche Mitglieder haben auch Angst vor ihnen. Wir hatten im Verein die Diskussion, ob wir Hunde im Gelände zulassen. Das hat die Mehrheit abgelehnt. Es gab auch Mitglieder, die deshalb ausgetreten sind.

Wenn das Gericht entscheiden sollte, dass das Gelände mit Hunden betreten werden darf, was wäre die Konsequenz für den Verein?

Dann müssen wir damit rechnen, dass der Verein viele seiner Mitglieder verliert und wir das wichtigste Ziel, nämlich die Erhaltung des Geländes in seinem jetzigen einmaligen Zustand nicht mehr nachkommen können.

Es fragte Eric Weser.