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Dämpfer für Däbritz

Der Pegida-Vize und sein Verein sollten die Seenotretter von Mission Lifeline besser nicht mehr als „Schlepper“ diskreditieren - sonst wird es teuer.

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© Paul Sander

Dresden. Die Seenotretter von Mission Lifeline haben sich am Donnerstag erneut vor Gericht erfolgreich gegen falsche Tatsachenbehauptungen zur Wehr gesetzt. Das Landgericht Dresden verurteilte Siegfried Däbritz und Pegida zur Unterlassung von Schmähungen gegen die Seenotretter. Sollten sie sich über das Urteil hinwegsetzen, so drohen ihnen Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 250 000 Euro.

Lifeline-Gründer Axel Steier reagierte erleichtert, als die Entscheidung am Donnerstagnachmittag bekannt wurde: „Wir sind zufrieden mit dem Urteil. Wir haben uns wieder erfolgreich gegen Hetze gewehrt und können uns hoffentlich nun voll auf unsere Arbeit konzentrieren. Wir sind sehr dankbar für die Klarstellung in der Urteilsbegründung, dass Seenotrettung im Mittelmeer per se völlig legal ist! Selbstverständlich werden wir auch in Zukunft gegen Schmähungen oder Hetze vorgehen, sollte dies erforderlich sein.“

Im November hatten Siegfried Däbritz, rechte Hand des Pegida-Mitbegründers Lutz Bachmann, sowie der Verein auf ihren Facebook-Seiten behauptet, dass es sich bei Mission Lifeline um eine „Schlepper-NGO“ handle, die sich „unerlaubt in Libyschen Gewässern aufhalte“ und „in regem Kontakt“ mit Schleusern stehe.

Gegen ähnliche Schmähungen hatte sich Mission Lifeline bereits zweimal behauptet: Im Dezember 2016 ging der Verein erstmals juristisch gegen Pegida und dessen Protagonisten vor, schickte Bachmann und Co per Post die Unterlassungserklärungen und legte dann mit einer Klage vor dem Landgericht nach. Damals einigten sich die Parteien auf einen Vergleich.

Dieses Mal allerdings traten die Pegida-Vertreter nicht selbst als geistige Urheber der Unterstellungen in Erscheinung, sondern als die Verbreiter der falschen Tatsachen-Behauptungen: Däbritz und der Verein hatten einen Post der „Identitären Bewegung“ in Gänze geteilt und auf ihren Seiten als „wichtig“ und „richtig“ beworben. Dass diese Schmähungen aber das ganze Gegenteil waren, bekamen als erste die „Identitären“ selbst zu spüren. Im Dezember 2017 verurteilte das Landgericht die rechte Gruppierung zum Löschen des Posts und gab der Klage auf Unterlassung statt. Sollten sie die Aussagen wiederholen, droht auch ihnen eine Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro.

Zwar hatten Däbritz und der Pegida-Verein mittlerweile ebenfalls den geteilten Post wieder von ihren Seiten gelöscht, die zugestellten Unterlassungs-Schreiben aber ignoriert. Beim Prozess-Auftakt vor einer Woche hatte Pegida-Anwältin Katja Reichel noch im Namen ihrer Mandanten bestritten, dass diese den Post in Gänze geteilt hätten und die dort getätigten Aussagen als legale Meinungsäußerungen interpretiert. Dieser Ansicht schob das Landgericht Dresden aber jetzt einen Riegel vor: Zwar wertete die Richterin die von Pegida geteilten Äußerungen aus dem Bericht der Identitären als Meinungsäußerung. Allerdings sei die Grenze zur „Schmähkritik“ überschritten worden.

Axel Steier begründete das Vorgehen des auf Spenden angewiesenen Vereins damit, dass das öffentliche Kriminalisieren eine schwerwiegende Rufschädigung mit negativen Effekten auf das Spenden-Aufkommen sei. „Deshalb sind wir gezwungen, gegen solche Behauptungen vorzugehen. Wir vertrauen dabei auf den Rechtsstaat, der die humanitäre Pflicht der Seenotrettung auch verlangt.“ (szo/stb)