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Caritas überdenkt Hausbesuche

Die Sicherheit der Sozialarbeiter soll verbessert werden. Grund dafür ist die mutmaßliche Vergewaltigung vor drei Wochen.

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© Anne Hübschmann

Von Juliane Richter

Der Fall der mutmaßlich vergewaltigten Sozialarbeiterin hat bei den freien Trägern für Diskussionen gesorgt. Diese kümmern sich im Auftrag der Stadt um die Asylbewerber. Bei einem im Sozialbereich üblichen Hausbesuch soll ein 20-jähriger Syrer eine 44-Jährige zum Sex gezwungen haben. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Die Caritas kümmert sich in Prohlis und Leuben um mehr als 800 Asylbewerber. Die betroffene Sozialarbeiterin ist bei einem anderen Träger beschäftigt – dennoch überdenkt die Caritas seit dem Vorfall ihre Arbeitsweise. „Die Hausbesuche sind von der Stadt gefordert, weil wir vor Ort einen Kontrollauftrag haben“, sagt Regionalkoordinatorin Annemarie Weigl. Sie hinterfragt kritisch, ob das dennoch der richtige Weg ist. Denn jeder Besuch bedeute auch, in die Privatsphäre der Asylbewerber einzudringen. Ob ein Termin in einer Beratungsstelle womöglich der bessere Weg ist, möchte ihr 17-köpfiges Team in den nächsten Tagen beraten. Wenn es um das Thema Sicherheit geht, wären Doppelbesuche bei Klienten eine mögliche Lösung. Die sind wegen der mangelnden Personalkapazität laut Weigl dauerhaft aber nicht möglich. In der Theorie sieht der Betreuungsschlüssel vor, dass sich ein Sozialarbeiter um 80 Asylbewerber kümmert. Bei der Caritas liegt er in der Praxis derzeit bei 1:100. Allerdings auch, weil Weigl weitere Einstellungen gestoppt hat, um die vielen neuen Mitarbeiter im Team richtig einarbeiten zu können.

In Gesprächen mit der Stadt hat die Caritas den Einsatz von Sicherheitspiepern angeregt, die im Notfall betätigt werden können. Eine Entscheidung darüber steht noch aus. Schon jetzt hat die Organisation ihr Vorgehen geändert: Demnach werden sämtliche Hausbesuche im elektronischen Kalender mit Name und Adresse des Klienten vermerkt. Zwei Mitarbeiterinnen, die sich unwohl gefühlt haben, müssen außerdem keine Hausbesuche mehr durchführen. Zudem können sich die freien Träger nun bei neuen Klienten noch einmal beim Sozialamt rückversichern, ob dieses den Besuch durch zwei Mitarbeiter empfiehlt. Der Stadt liegen mehr Hintergründe zu den Asylbewerbern vor. Allerdings darf sie aus Datenschutzgründen nicht alle an die freien Träger weitergeben.

Gleiches gilt umgekehrt. Fällt den Sozialarbeitern bei ihren Hausbesuchen Kindeswohlgefährdung oder eine Suizidgefahr auf, handeln sie sofort. Bei Drogenkonsum können sie sich auf ihre Schweigepflicht und ihr Zeugnisverweigerungsrecht beziehen.