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Bund prüft Regel für sorbische Namen

Sorbinnen dürfen nach der Heirat bislang keine weibliche Endung an ihren Nachnamen hängen. Das könnte sich ändern.

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© dpa

Bautzen/Berlin. Die Bundesregierung prüft eine Änderung des deutschen Namensrechts und des Minderheiten-Namensänderungs-Gesetzes. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Torsten Herbst (FDP) hervor.

Angestoßen hatte die Debatte der Dachverband sorbischer Vereine, die Domowina. Im sorbischen Brauch ist es üblich, dass die Ehefrau nach der Hochzeit die Endung „-owa“ an ihren Nachnamen hängt. Das deutsche Namensrecht erlaubt zwar eine Änderung des Namens in die Sprache einer nationalen Minderheit, sieht aber keine geschlechtsspezifische Abwandlung des Familiennamens vor.

Eine Arbeitsgruppe soll nun Reformvorschläge erarbeiten. „Wir erwarten, dass eine Liberalisierung des Namensrechtes das ermöglicht, was in anderen slawischsprachigen Ländern Europas bereits Alltag ist“, sagte dazu der Domowina-Vorsitzende Dawid Statnik. (SZ/the)