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Brutaler Geldeintreiber will nicht ins Gefängnis

Ein Autohändler hatte Schulden. Phil E. bedrohte und verprügelte ihn deswegen. Ein einmaliger Ausrutscher, sagt er heute.

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© Symbolbild/dpa

Von Yvonne Popp

Pirna/ Heidenau. Als der Geschäftsmann an einem Sonnabendnachmittag im Juni 2015 noch einmal auf das Gelände seines Autohandels in Heidenau fuhr, ahnte er nicht, dass er geradewegs in eine Falle tappen würde. Er war davon ausgegangen, sich hier mit einem Kunden zum Verkaufsgespräch zu treffen. Dafür hatte er extra einen Familienausflug eher beendet. Doch statt des Kunden traf er auf zwei Männer, deren Auftreten von vornherein nichts Gutes ahnen ließ.

Statt einer Begrüßung, so berichtete der 46-jährige Geschäftsinhaber im November vergangenen Jahres am Amtsgericht in Pirna, hatten sie ihn in sein kleines Container-Büro gedrängt. Dort fackelten sie nicht lange und schlugen zu. Erst nach mehreren Fausthieben klärten ihn die beiden Schläger über den Hintergrund ihres Kommens auf. Geschickt worden waren sie vom Betreiber einer Autowerkstatt in Pirna. Ob er wisse, dass er 1 500 Euro Außenstände habe, wollten die Männer dann wissen. Als das Opfer das bejahte, setzte es weiter äußerst derbe Hiebe und massive Drohungen. Sätze wie: „Wenn wir das Geld nicht kriegen, fahren wir mit dir in den Wald und schmeißen dich in ein Loch“, sollen gefallen sein.

Weil der Geschädigte aber kein Bargeld in seiner Firma hatte, bot er den Männern zum Ausgleich ein Auto an. Doch das lehnten sie ab und schlugen weiter auf ihn ein. Unzählige Prellungen, eine Platzwunde und ein Schädel-Hirn-Trauma waren die Folgen.

Richter ist gnädig

Der brutale Überfall fand erst ein Ende, als einer der beiden Schläger bemerkte, dass sich die Lebensgefährtin des Opfers und das gemeinsame Kleinkind ebenfalls auf dem Gelände befanden. Bevor sie sich in ihrem Wagen aus dem Staub machten, riss einer der beiden Männer der entsetzten Frau noch das Handy aus der Hand.

Für den hinterhältigen und brutalen Angriff auf den Autohändler war einer der beiden Täter vom Schöffengericht in Pirna zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Am Landgericht in Dresden ging Phil E. nun gegen dieses Urteil in Berufung.

Wie schon in Pirna bestritt der Deutsche auch vor der Berufungskammer die Tat nicht. Ihm ging es lediglich darum, die Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln. Seit der Verhandlung in Pirna, so führte sein Verteidiger aus, habe der 29-Jährige 3 000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer gezahlt. Auch dessen Anwaltskosten in Höhe von knapp 2 200 Euro seien von ihm beglichen worden. Dazu komme, dass die Tat lange zurückliege und sein Mandant weder davor noch danach je wieder polizeilich in Erscheinung getreten ist.

Diesen Argumenten konnte sich das Berufungsgericht nicht verschließen. Dessen Vorsitzender Richter, Walter Voigt, war zwar wie das Amtsgericht in Pirna auch der Ansicht, dass schwerwiegende Taten schwerwiegende Sanktionen erfordern. Dennoch räumten er und die Schöffen Phil E. eine zweite Chance ein und änderten die vom Amtsgericht Pirna ausgesprochene Haftstrafe in eine zweijährige Bewährungszeit ab.