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Böse Überraschung beim Rentenbeginn

Von jedem angesparten Euro in der betrieblichen Altersversorgung sind fast 20 Cent wieder weg – für die Krankenkasse.

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© Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa

Von Peter Heimann, Berlin

Für viele kommt die böse Überraschung aus Unwissenheit erst spät – wenn der Ruhestand beginnt. Viele Arbeitnehmer haben auf ausdrücklichen Rat der Politik zusätzlich fleißig und ausdauernd gespart, weil ihre gesetzliche Rente allein zu mickrig ist, um den Lebensstandard einigermaßen zu halten.

Und nun kommen unerwartet die Krankenkassen und wollen von den Direktversicherungen mit Betriebsrenten-Charakter – auch rückwirkend – den vollen Beitrag für Krankenkasse und Pflegeversicherung von derzeit je nach Kasse um die 18 Prozent. Viele Arbeitnehmer, die in den letzten Jahren, jetzt oder bald in Rente gehen, müssen sich deswegen auf Einbußen im Alter von mehreren Tausend Euro einstellen. Und künftig wohl gerade die, die glauben, mit alten Lebensversicherungs-Verträgen mit noch höheren Zinsen einen ordentlichen Schnitt zu machen.

Weil viele Verträge schon vor sehr vielen Jahren abgeschlossen wurden oder damals die Beitragspflicht nicht ausdrücklich erwähnt wurde, ist sie für viele Arbeitnehmer schlicht unbekannt. Zwar erleben mit jedem neuen Jahr jetzt immer mehr von ihnen einen Schock, wenn vom sicher geglaubten Geld für das Alter fast ein Fünftel von ihrer gesetzlichen Krankenkasse beansprucht wird.

Wer beispielsweise von seinem Versorgungswerk eine Kapitallebensversicherung in Höhe von 100 000 Euro bekommt, zahlt monatlich je nach Kassen-Zusatzbeitrag 148 bis 159 Euro Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge an seine Krankenkasse – zehn Jahre lang. In diesen 120 Monaten „verliert“ man so zwischen 17 750 und 19 100 Euro. Von den 100 000 Euro bleiben netto nur noch 82 250 oder 80 900 Euro übrig. Der Ärger über die überraschenden Abzüge wird zwar größer, je mehr Arbeitnehmer tatsächlich eine Betriebsrente beziehen oder eine Direktversicherung ausgezahlt bekommen, aber noch nicht so groß, dass die Politik wirklichen Änderungsbedarf sieht.

Groko strich Änderungen wieder

Beispiel Groko: Bis fast zum Schluss der Verhandlungen schien eine Verbesserung der Situation möglich. Die SPD hatte – offenbar aber nur halbherzig – vorgeschlagen, die Beiträge für Betriebsrenten und Direktversicherungen um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil zu reduzieren. Doch in der letzten Verhandlungsnacht flog der Passus wieder raus. Im endgültigen Koalitionsvertrag vom 7. Februar ist nichts mehr davon zu finden. Er wurde schlicht gestrichen. Der vermutliche Grund: Würde nur noch die halbe Beitragszahlung fällig, gingen den gesetzlichen Kassen jährlich rund 2,6 Milliarden Euro verloren.

Ausgelöst wurde die Abkassiererei durch eine Gesundheitsreform 2004, die auf dem Papier den vernebelnden, fast zynischen Titel „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ trug. Die Politik bewies damals wieder mal ihren Erfindungsreichtum, wenn die Kassen leer sind. Dann zählen weder die ansonsten oft erwähnte Gerechtigkeit noch der Vertrauensschutz im Rechtsstaat. Ulla Schmidt, damals SPD-Gesundheitsministerin bei Rot-Grün, handelte die Beitragspflicht mit Horst Seehofer, damals noch für Sozialpolitik zuständiger Fraktionsvize der Union, im Hauruckverfahren aus.

Was der derzeitige CSU-Chef und Bundesinnenminister seinerzeit als „eine der schöneren Nächte in meinem Leben“ bezeichnete, entwickelt sich immer mehr zum Albtraum für viele Sparer. Seinerzeit hieß es, Ideengeber, welche Quelle man anzapfen könne, wäre der heutige Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewesen. Bestätigt wurde das nie.

Schmidt und Seehofer knüpften jedenfalls ein engmaschiges Netz. „Alle Rentnerinnen und Rentner zahlen künftig von ihren sonstigen Versorgungsbezügen volle Beiträge“, hieß es in der Gesetzesbegründung. Doch was unter dem Stichwort „Belastungsgerechtigkeit“ daherkam, trifft ausgerechnet jene, die dem mahnenden Rat vieler Politiker folgten und in eine betriebliche Altersvorsorge investiert haben.

Anhörung Ende April

Inzwischen merken es mehr und mehr Ältere, wenn sie die für sie unerfreuliche Rechnung präsentiert bekommen. Die Folge: Bislang kleinere Demos, erfolglose Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe, viele Beschwerdebriefe bei Abgeordneten und anderen Politikern aller Parteien. Immer mal wieder wird das Thema für eine Stunde im Parlament debattiert, zuletzt auf Antrag der Linkspartei im Februar. Deren Rentenexperte Matthias Birkwald forderte: „Die doppelte Belastung von Betriebsrenten mit völlig überzogenen Krankenkassenbeiträgen muss ohne Ausnahme abgeschafft werden – auch für Altverträge. Das wäre einfach, wirkungsvoll und vor allem: Es wäre gerecht.“

Ende April gibt es im Gesundheitsausschuss eine Anhörung zu dem Thema – als ob man dazu nicht schon alles wüsste.