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Blau ist hier verboten

In Langebrück gibt es Streit um die Farbe eines Wohnhauses. Der Eigentümer kann die Aufregung nicht verstehen.

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Von Thomas Drendel

Das Haus an der Kirchstraße in Langebrück ist ein Schmuckstück: Es steht frisch verputzt und gestrichen auf einer kleinen Anhöhe. Wäre da nicht die Farbe. Denn sie stößt bei einigen Langebrückern offenbar auf wenig Begeisterung. Einige von ihnen haben sich jetzt an die örtliche Verwaltung gewandt, um ihrem Ärger Luft zu machen.

Das bestätigt auch der Langebrücker Ortsvorsteher Christian Hartmann (CDU). „Einige Einwohner sind der Meinung, dass die Farbe gegen die Ortssatzung verstößt und übermalt werden sollte“, sagt er. Er könne jedoch kein Urteil treffen. Dafür sei die Stadtverwaltung zuständig. Stadtplanung oder die Bauaufsicht müssen entscheiden, ob der Farbton den Vorgaben entspricht oder ein Verstoß gegen die Ortssatzung vorliegt.

Jürgen Stiller hingegen kann keinen Verstoß erkennen. Er wohnt in dem Haus und hat es in dem blauen Farbton angestrichen. Aber nicht aus einer fixen Idee heraus. „Ich habe mir die Sache gut überlegt und ich glaube, auch im Sinne der Ortssatzung gehandelt zu haben“, sagt er. Stiller ist vom Fach. Lange Jahre führte er eine traditionsreiche Malerfirma in Langebrück. 40 Jahre haben er und seine Mitarbeiter auch an und in denkmalgeschützten Häusern gearbeitet. Jetzt ist Stiller im Ruhestand. „Die Ortssatzung schreibt vor, dass man keine grellen Farben für den Anstrich von Wohnhäusern verwenden darf. Dieses Blau ist keine grelle Farbe. Das bescheinigt mir auch der Hersteller“, so der Hauseigentümer. In diesem Farbton würden seit Jahrhunderten Häuser gestrichen. „Das ist eine rein mineralische Farbe. Ultramarin wird der Grundstoff genannt. Er ist auch in der Natur zu finden“, sagt er. Für ihn gibt es deshalb keinen Grund, die Farbe zu entfernen oder zu übermalen.

Inzwischen hat sich die Stadtverwaltung mit dem Fall beschäftigt. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes sah sich das Haus an. Seine Einschätzung: Mit der Farbe verstößt der Langebrücker gegen die Ortssatzung, eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, so das Amt.

Jürgen Stiller will aber nicht klein beigeben. „Ich habe die Sache jetzt meinem Anwalt übergeben“, sagt er. Er sieht die besseren Argumente auf seiner Seite. „Der Farbton ist durch die Vorgaben in der Ortssatzung gedeckt. Wenn jemand den Anstrich ablehnt, dann nur, weil er ihm nicht gefällt. Das ist reine Geschmackssache.“ Aus seiner Sicht verstößt nicht die Farbe seines Hauses gegen die Ortssatzung, sondern einiger anderer Häuser in Langebrück. „Darunter ist beispielsweise die Grundschule. Die ist wirklich sehr bunt. Außerdem fallen mir da noch einige andere Häuser ein“, so Stiller. Jetzt wartet er auf die Reaktion der Stadtverwaltung und hofft darauf, dass er doch noch recht bekommt.