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Bildungspaket-Kosten erneut gestiegen

Einkommensschwache Familien stellen weniger Anträge auf Zuschüsse für Mittagessen, Lernhilfe oder Klassenfahrten. Dennoch zahlt der Kreis Görlitz mehr.

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© dpa

Von Daniela Pfeiffer

Landkreis Görlitz. Der Landkreis hat 2017 wieder etwas mehr Geld für Kinder einkommensschwacher Familien gezahlt als in den Vorjahren. Das gab Katrin Rösler, Sozialreferentin beim Landkreis, im jüngsten Ausschuss für Gesundheit und Soziales bekannt. Und das, obwohl deutlich weniger Anträge auf Zuschüsse beim Landkreis eingingen. Hauptgrund dafür: Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist weiter zurückgegangen – von reichlich 19 000 Ende 2012 auf 13 600 Ende 2017. Also gibt es auch weniger Familien, die Anspruch auf Zuschüsse haben. Aus dem sogenannten Bildungspaket, mit dem Kinder einkommensschwacher Familien in schulischen Dingen unterstützt werden sollen, flossen allein 1,4 Millionen Euro in Zuschüsse für Mittagessen und persönlichen Schulbedarf. Dabei sind die Ausgaben beim Mittagessen seit 2012 kontinuierlich gestiegen. Teilweise liege das an Preiserhöhungen durch die Essenanbieter. Allerdings gebe es vor allem hier einen deutlichen Rückgang der Anträge, was damit zu tun hat, dass diese nicht mehr für einen Zeitraum von sechs, sondern nunmehr 12 Monaten gestellt werden müssen.

Mehr Ausgaben hat der Kreis bei der Schülerbeförderung, wo er 2017 etwa 80 000 Euro bewilligte. „Die Erhöhung hängt mit der geänderten Richtlinie zur Schülerbeförderung zusammen“, sagte Katrin Rösler. Busfahren ist teurer geworden.

Einen leichten Rückgang gibt es bei den Anträgen auf Klassenfahrtzuschüsse. Dafür hat der Landkreis 2017 reichlich 100 000 Euro ausgezahlt. Noch etwas weniger ist es bei der Lernförderung. Nur 190 von insgesamt knapp 25 000 Anträgen bezogen sich darauf. Für Teilhabe am außerschulischen Leben, wie Sportverein oder Musikschule, wurden reichlich 100 000 Euro an Zuschüssen ausgezahlt. All diese Leistungen laufen über die Bildungskarte, die der Landkreis 2015 eingeführt hatte, damit die Mittel besser in Anspruch genommen, aber auch leichter abgerechnet werden könne. Die Karte habe sich bewährt und auch über Kreisgrenzen hinaus herumgesprochen, so Katrin Rösler. Jeder SGB II-Empfänger kann die Zuschüsse für sein Kind beantragen, die Bildungskarte hängt direkt am Bescheid von der Behörde. 90 Prozent der Anträge werden bewilligt. Einzige Ausnahme ist die Lernförderung, die nur bewilligt wird, wenn ein Kind versetzungsgefährdet ist.